Apothekenpflicht schützt Patienten
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Verbraucherschutzbeauftragten Mechtild Heil (CDU/CSU) nach einer
verständlichen Kennzeichnung homöopathischer Mittel stellt Henning
Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der
Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI), klar: "Der Packungsbeilage für
Arzneimittel, ist in Form und Sprache verpflichtend vorgeschrieben.
Die Inhalte - Wirkung und Anwendung, Anwendungsbeschränkungen und
Warnhinweise, Dosierung und Nebenwirkungen - sind gesetzlich geregelt
und in deutscher Sprache verfasst. Wichtig ist, dass der Patient das
für seine Erkrankung passende Arzneimittel erhält. Deswegen ist es
umso wichtiger, dass die Arzneimittelberatung und -abgabe in den
Händen von Medizinern Ärzten und Apothekern liegt."
Homöopathische Arzneimittel werden seit Jahrzehnten
unproblematisch angewendet. Fahrenkamp: "Die Verbraucherschützerin
redet Verständnisschwierigkeiten künstlich herbei. Ihre Forderung,
die Apothekenpflicht für Homöopathika zu überdenken, gefährdet
vielmehr das Patientenwohl. In Drogeriemärkten am
Selbstbedienungsregal findet sicherlich keine Beratung statt."
Pressekontakt:
Julia Richter (Pressesprecherin),
Tel. 030/27909-131,
jrichter@bpi.de
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Datum: 25.07.2017 - 10:44 Uhr
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