Rheinische Post: Kommentar /
Pflicht zur Rettung
= Von Martin Kessler
ID: 1517472
für die Behörden in Italien zum Ärgernis geworden. Die staatlichen
Stellen werfen den freiwilligen Helfern vor, den Schleusern von
Flüchtlingen die Arbeit zu erleichtern und sich mit ihnen gemein zu
machen. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft sogar das deutsche Schiff
"Iuventa" beschlagnahmt. Klar ist, dass Menschen in Seenot geholfen
werden muss. Das gilt auch für Flüchtlinge, die sich illegal und
unter bewusster Inkaufnahme des Risikos auf die gefährliche Fahrt
machen. An diesem humanitären Grundsatz darf nicht gerüttelt werden.
Klar ist aber auch, dass Retter mit kriminellen Schleusern nicht
zusammenarbeiten dürfen. Wenn sie dabei erwischt werden, haben sie
ihre moralische Glaubwürdigkeit verloren und sind ein Fall für das
Strafrecht. Allerdings ist dieser Nachweis bislang noch bei keinem
der bekannten Rettungsschiffe gelungen. Insofern muss die Arbeit der
Nichtregierungsorganisationen bislang als einwandfrei gelten. Man
löst die Flüchtlingskrise eben nicht, indem man die Retter
kriminalisiert.
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Datum: 03.08.2017 - 20:42 Uhr
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