Westfalenpost: Vernünftige Abwägung / Kommentar von Lorenz Redicker zum Urteil über private Internet-Nutzung im Büro
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Mitarbeiter nicht ohne Anlass grenzenlos überwachen. Was nicht heißt,
dass auf der anderen Seite der Chef die private Internet-Nutzung
nicht grundsätzlich verbieten darf - und das dann auch kontrollieren
kann. Nur eben nicht total. Nicht zuletzt fordern die Straßburger
Richter eine vernünftige Abwägung. Eine Kündigung ist nicht bei jedem
Verstoß angemessen. Dass Beschäftigte während der Arbeit auch mal
privat chatten oder surfen, ist längst eher die Regel denn die
Ausnahme. Wie ja auch umgekehrt gilt: An freien Tagen werden
Büro-Mails kurz mal gelesen, Kleinigkeiten und Dringendes auch nach
Feierabend schnell noch erledigt. Das Straßburger Gericht rückt mit
seinem Urteil die Verhältnisse zurecht: Wer mittags bei der Arbeit
kurz einen Feierabend-Termin mit Freunden regelt oder Theaterkarten
ordert, sollte nicht gleich um seinen Job fürchten müssen. Zur
privaten Internet-Nutzung gibt es in vielen Firmen Regelungen. Die
sind teils sehr unterschiedlich, es gibt viele Grauzonen. Der
Menschengerichtshof hat nun einen groben Rechtsrahmen aufgestellt.
Sinnvoll wäre es, wenn der deutsche Gesetzgeber diesen Rahmen nun
noch konkreter ausfüllt, etwa mit einem eigenständigen
Beschäftigtendatenschutzgesetz.
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Datum: 05.09.2017 - 20:35 Uhr
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