WAZ: Hang zum Geldausgeben
- Kommentar von Matthias Korfmann
zum Bericht des Landesrechnungshofs
ID: 1529204
steigen in den Himmel, weitere Rekordjahre sind in Sicht. Auf der
anderen Seite diskutiert die Landespolitik über die Frage, ab wann
die Neuverschuldung auf null gedrückt werden kann. 2018, heißt es,
ist wohl noch zu früh. 2019 vielleicht, 2020 muss es dann ja sein
wegen der Schuldenbremse. Aber wann, wenn nicht jetzt, ist die
Gelegenheit zum Sparen?
Mit Vernunft ist das nicht zu erklären, nur mit politischen
(Un-)Sitten. Es ist die alte Vorstellung, dass Geld, das in die Kasse
fließt, ausgegeben werden muss. Um Wahlversprechen zu erfüllen, um
Akzente zu setzen, um die Partei zu beruhigen. Wer glaubt, die neue
Regierung würde sich, nachdem sie den Hang ihrer Vorgängerin zum
Geldausgeben so kritisiert hat, in Bescheidenheit üben, liegt falsch.
Schwarz-Gelb macht 2017 rund 1,5 Milliarden Euro neue Schulden.
Mit einem "Reparaturhaushalt" müssten rot-grüne Fehler korrigiert
werden, heißt es. Man kann sich schöne Wörter wie "Reparaturhaushalt"
ausdenken und endlos erklären, wer gerade mehr Geld braucht. Warum
aber blüht die Fantasie nie beim Sparen? Da wäre Erfindungsreichtum
gefragt.
Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 - 804 6519
zentralredaktion@waz.de
Original-Content von: Westdeutsche Allgemeine Zeitung, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 12.09.2017 - 17:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1529204
Anzahl Zeichen: 1569
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Essen
Kategorie:
Innenpolitik
Diese Pressemitteilung wurde bisher 258 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"WAZ: Hang zum Geldausgeben
- Kommentar von Matthias Korfmann
zum Bericht des Landesrechnungshofs"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westdeutsche Allgemeine Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).