Hamburg feiert sich für noch mehr Bürokratie in der Pflege / bpa hält bis zu 30 Prozent der Prüf

Hamburg feiert sich für noch mehr Bürokratie in der Pflege / bpa hält bis zu 30 Prozent der Prüfvorgaben im Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz für überflüssig

ID: 1535202
(ots) - Die Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia
Prüfer-Storcks fühlt sich durch ein von ihrer Behörde bezahltes
Gutachten zum Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz
(HmbWBG) bestätigt. Nach Überzeugung des Bundesverbandes privater
Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) sorgt das HmbWBG aber lediglich
für unnötige zusätzliche Bürokratie in der Pflege: "Rund 30 Prozent
der Prüfvorgaben zum Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz haben exakt
dieselben Inhalte wie die entsprechenden MDK-Prüfungen und sind damit
überflüssig", kritisiert die bpa-Landesvorsitzende Karin Kaiser. Auf
diese Doppelprüfungen zu verzichten, würde eine echte Entlastung für
die Pflegenden bedeuten. Im Gutachten des Rechts- und
Sozialwissenschaftlers Prof. Dr. Thomas Klie und anderen heißt es
dazu: "Bezüglich der genannten Prüfverordnung ist es aus Sicht der
Evaluatoren fraglich, ob alle dort geregelten Anforderungen fachlich
erforderlich und von der gesetzlichen Ermächtigung nach § 40 Abs. Nr.
5 HmbWBG gedeckt sind. Dies gilt insbesondere für den der Verordnung
als Anlage beigegebenen Prüfkatalog." Ausdrücklich wird darauf
verwiesen, dass vermieden werden sollte, dass sich die
Prüfaktivitäten von MDK und WPA (Wohn-Pflege-Aufsicht) auf die
gleichen Sachverhalte beziehen.

Die Senatorin bezeichnete ihr Gesetz in ihrem Evaluationsbericht
als vorbildlich und innovationsfreundlich. "Das ist reines
Wunschdenken", so die bpa-Landesvorsitzende. "Doppelte Prüfungen sind
nicht innovativ, sondern belasten unsere Pflegekräfte und halten sie
von ihrer eigentlichen Arbeit mit den Menschen ab." Zwar sei es ein
Lichtblick, dass Senatorin Prüfer-Storcks Gespräche mit dem MDK zur
Vermeidung von überflüssigem Prüfaufwand angekündigt habe. Diese
Doppelprüfungen würden mit den Vorgaben des Hamburgischen Wohn- und
Betreuungsqualitätsgesetzes aber erst einmal kräftig verstärkt.



"Wir sehen in der Realität statt Innovation vor allem einen
gesteigerten Prüfwahn und Willkür bei der Interpretation schwammig
formulierter Vorgaben. Während auf Bundesebene allen Parteien und
Institutionen die Erfolge der Entbürokratisierung feiern, wird in
Hamburg die Misstrauenskultur gegenüber den Pflegekräften gepriesen."
Kaiser fordert die Senatorin auf, die doppelten Prüfungen durch das
Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz sofort auszusetzen.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 10.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über
360 in Hamburg) die größte Interessenvertretung privater Anbieter
sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
305.000 Arbeitsplätze und circa 23.000 Ausbildungsplätze (siehe
www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das
investierte Kapital liegt bei etwa 24,2 Milliarden Euro.



Pressekontakt:
Für Rückfragen: Uwe Clasen, Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle,
Tel.: 040/25 30 71 60, www.bpa.de

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Datum: 28.09.2017 - 14:38 Uhr
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