Online-Händler müssen Bioprodukte kontrollieren

Online-Händler müssen Bioprodukte kontrollieren

ID: 1552283
(LifePR) - Online-Händler, die Bioprodukte vertreiben, müssen ihre Waren kontrollieren lassen. Nach geltendem Recht dürfen EU-Staaten Einzelhändler unter bestimmten Umständen von Bioprodukt-Kontrollen ausnehmen ? etwa wenn diese die Erzeugnisse direkt an Endverbraucher verkaufen und sie weder selbst herstellen noch aus einem Drittland importieren. Diese Ausnahmen seien auf den Online-Handel nicht anwendbar, erklärten die Richter weiter. Denn wenn Bioprodukte etwa von Versandhändlern gelagert sowie von Dritten ausgeliefert würden, bestehe ein erhebliches Risiko, dass Waren umetikettiert, vertauscht oder verunreinigt werden können. Die Verbraucher müssten sich darauf verlassen können, dass Bioprodukte tatsächlich alle Kriterien dieses Gütesiegels erfüllen, so die ARAG Experten (EuGH, Az.: C-289/16).



Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Online Firmen können nicht im Inland klagen Rechtsanwalt Matthias Baring LL.M. in Bochum
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 16.11.2017 - 12:32 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1552283
Anzahl Zeichen: 824

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Düsseldorf



Kategorie:

Recht und Verbraucher



Diese Pressemitteilung wurde bisher 349 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Online-Händler müssen Bioprodukte kontrollieren"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARAG Recht schnell… ...

+++ Mountainbikerin verletzt sich und trägt trotzdem Mitschuld +++ Ein Betreiber eines öffentlich zugänglichen Mountainbike-Flow-Trails verletzt seine Verkehrssicherungspflicht, wenn das ohnehin vorhandene Gefahrenpotenzial durch eine unklare Str ...

Aprilscherze am Arbeitsplatz: wann der Spaß Folgen hat ...

Die Tasten der Computertastatur umstecken, die Maus mit Klebeband blockieren oder den Kaffeebecher mit Plastikfolie abdichten - ein harmloser Streich zum 1. April kann das Betriebsklima durchaus auflockern. Aber er kann auch für Ärger sorgen. Denn ...

Aprilscherze am Arbeitsplatz: wann der Spaß Folgen hat ...

Humor mit Augenmaß Grundsätzlich gilt: Auch am 1. April sind Beschäftigte an ihre arbeitsvertraglichen Pflichten gebunden. Das bedeutet, dass Arbeitsleistung, Rücksichtnahme und der Schutz von Kollegen und Betriebsmitteln Vorrang haben. Die ARAG ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z