Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema "NRW will Prozesse auf Englisch"

Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema "NRW will Prozesse auf Englisch"

ID: 1553007
(ots) - Zivilprozesse an bestimmten Gerichten in
Nordrhein-Westfalen künftig auf Englisch anzubieten - diese Idee
des Landesjustizministers Peter Biesenbach (CDU) ist bedenklich. Ja,
sogar gefährlich. Das Ministerium verweist darauf, dass es in der
Justiz viele ausgewiesene Experten gibt - zum Beispiel den
Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf, der international
Ansehen genießt. Biesenbach schwebt nun vor, dass solche Gerichte
Prozesse auch auf Englisch anbieten, damit ausländische Unternehmen
ihre Klagen, in denen es oft um horrende Summen und entsprechende
Gerichtsgebühren geht, in NRW ausfechten. Ein Millionengeschäft
für große Wirtschaftskanzleien. »Die Justiz als Standortfaktor« -
diese Formulierung stammt aus dem Düsseldorfer Ministerium. »Die
Verhandlung ist öffentlich«, heißt es im Paragraphen 169 des
Gerichtsverfassungsgesetzes, und dies ist ein Pfeiler unseres
Rechtsstaates. Auch das unterscheidet die Demokratie von der
Diktatur: dass es keine Geheimprozesse gibt, dass jeder sich
Verhandlungen anhören kann, dass die Entscheidungen der Richter
weitgehend transparent sind. Der Öffentlichkeitsgrundsatz ist ein
hohes Gut, über das die Obergerichte wachen. Vergisst ein Richter zum
Beispiel, nach der nichtöffentlichen Vernehmung eines Sexualopfers
die Anzeige auf dem Gerichtsflur wieder auf »öffentlich«
umzuschalten, kann allein das ein Grund für eine Revision sein. Nun
heißt »öffentlich« zunächst nur, dass Zuschauer ungehindert in den
Verhandlungssaal dürfen. Aber der Geist dieser Vorschrift ist
natürlich, dass jeder von uns miterleben kann, wie Urteile
zustandekommen. Auch wenn nicht alle Zuschauer das Fachvokabular zum
Beispiel eines medizinischen Sachverständigen beherrschen: Im Großen
und Ganzen kann der Gang eines Prozesses doch nachvollzogen werden.


Den Öffentlichkeitsgrundsatz gibt Biesenbach mit seinem Vorstoß auf.
Vielleicht nicht de jure, aber de facto. Prozesse mit komplexer
wirtschaftlicher Materie auf Englisch - da wird kein Zuschauer mehr
kommen, und es wird nicht viele Journalisten geben, die die
Öffentlichkeit noch zuverlässig informieren können. Der Prozess wird
zum closed shop. Die Überlastung der Justiz hat bereits zur
Aufweichung des Mündlichkeitsgrundsatzes (nur das mündlich Erörterte
darf dem Urteil zugrundeliegen) geführt. Schriftstücke müssen nicht
mehr vorgelesen werden, wenn sich die Beteiligten darauf
verständigen, sie zu Hause zu lesen - die Zuschauer bleiben
ahnungslos. Eine weitere Einschränkung ohne Not darf es nicht geben,
wenn die Justiz nicht möchte, dass das latente Misstrauen eines
Teiles der Bevölkerung ihr gegenüber weiter zunimmt. »Die
Gerichtssprache ist deutsch«, steht im Paragraphen 184 des
Gerichtsverfassungsgesetzes. Gut, dass Nordrhein-Westfalen den nicht
im Alleingang ändern kann.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

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Datum: 19.11.2017 - 21:30 Uhr
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