Straubinger Tagblatt: Schlecker-Urteil: Keine Genugtuung
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zugute zu halten, dass er als "eingetragener Kaufmann" mit seinem
ganzen Vermögen gehaftet hat. Er hat Unsummen in die Firma gepumpt,
weil er überzeugt war, dass es noch Rettung gibt. Während die Kinder
unter anderem mit überhöhten Rechnungen Geld aus der Konkursmasse
abgezogen haben. Ginge es nach dem Gerechtigkeitsempfinden früherer
Mitarbeiter, wäre Anton Schlecker wohl ins Gefängnis gegangen. Eine
Genugtuung ist das Urteil für viele nicht. Richter jedoch haben nach
den Buchstaben des Gesetzes zu urteilen. Daran gemessen, hat das
Landgericht harte Strafen verhängt.
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Datum: 27.11.2017 - 19:01 Uhr
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