Mitteldeutsche Zeitung: zu EuGH und Uber
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Startups haben. Für Airbnb etwa: die Firma, die Privat-Unterkünfte
vermittelt. Müssen sich Anbieter auch nur teilweise an die Regeln des
Beherbergungsgewerbes halten, dann schafft das einen faireren
Wettbewerb mit Hotels. Aber auch die Kunden werden profitieren:
Indem verlässliche Standards definiert werden, was die Qualifikation
von Fahrern oder die Qualität von Unterkünften angeht.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
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Datum: 20.12.2017 - 18:47 Uhr
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