Straubinger Tagblatt: Schluss mit falschen Tabus
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Altersgutachten vorgeschrieben, wenn Zweifel an der Minderjährigkeit
bestehen. Unter anderem durch das Röntgen der Handwurzel kann zwar
nicht das Geburtsdatum, jedoch sehr präzise festgestellt werden, dass
jemand mindestens 18 Jahre alt ist. Hierzulande tun sich die Behörden
schwer. Teils abstruse Argumente werden vorgebracht. Wenn "Leute wie
im Zoo" begutachtet würden, habe er "nach meinen Wertvorstellungen
Probleme damit", meint etwa Juso-Chef Kevin Kühnert. Doch wer in
dieses Land kommt, Schutz, Hilfe und Leistungen vom Staat erwartet,
muss akzeptieren, dass seine Angaben überprüft werden.
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Dr. Gerald Schneider
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Datum: 01.01.2018 - 17:02 Uhr
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