Richterbund: Schwarzfahren als Straftatüberprüfen
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ausgesprochen, das Schwarzfahren als Tatbestand aus dem
Strafgesetzbuch zu streichen.
Dadurch könnten die Gerichte entlastet werden, sagte der
Vorsitzende des Richterbundes, Jens Gnisa, am Donnerstag im Inforadio
des rbb:
"Natürlich können sich die Verkehrsbetriebe besser gegen
Schwarzfahren schützen. Sie tun es nicht, sparen Geld; dann soll es
letztendlich der Staat mit seiner Strafjustiz richten."
Er halte das nicht für richtig, betonte Gnisa:
"Die Berliner Justiz wird jährlich mit 40.000 Schwarzfahrten
befasst, und gleichzeitig gibt es Personalknappheit. Die Dinge passen
da nicht zusammen."
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Datum: 04.01.2018 - 13:33 Uhr
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