Thomas Filor über die Definition von Lärm in der Hausordnung

Thomas Filor über die Definition von Lärm in der Hausordnung

ID: 1570988

Lärm ist gleich Lärm – warum in der Hausordnung alle Lärmquellen den gleichen Stellenwert haben



(firmenpresse) - Magdeburg, 17.01.2018. In dieser Woche beschäftigt sich Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg mit verschiedenen Lärmquellen, denen man in der Immobilie ausgesetzt sein kann. „Dabei ist es ganz egal, ob es sich um den Klavierspieler, das Kleinkind oder die Handwerker von nebenan handelt. Lärmquellen müssen in der Hausordnung gleichbehandelt werden“, betont Thomas Filor und bezieht sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Az.: 2-13 S 131/16) zu diesem Thema: Demnach darf eine Wohneigentümergemeinschaft (WEG) möglich störende Lärmquellen gegenüber anderen nicht durch einen Mehrheitsbeschluss bevorzugen. Im verhandelten Fall schrieb die Hausordnung der WEG klar geregelte Ruhezeiten vor (13 bis 15 Uhr und 20 bis 7 Uhr). Zu diesen Zeiten sei Lärm strengstens untersagt. Die Problematik bestand darin, dass es in der Hausordnung eine Passage gab, welche das Musizieren, explizit das Klavierspielen, beschränkte. Dies war höchstens für zwei Stunden täglich erlaubt und zwar an Werktagen nur von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 15.00 bis 19.00 Uhr. Am Samstag war es nur bis 17 Uhr erlaubt. „Das geht absolut nicht“, betont Immobilienexperte Thomas Filor. „Man kann bei dieser bestimmten Form von Lärm keine Ausnahmereglung festlegen“. Bei der betroffenen Klägerin handelte es sich auch noch um eine ausgebildete Pianistin, die dies natürlich nicht hinnehmen wollte – zu Recht: Das Landgericht erklärte die Regelung in der Hausordnung für unwirksam. Es sei absolut falsch, zwischen Geräuschquellen während der Ruhezeiten zu differenzieren. „Einzelne Störer müssen vor dem Gesetz gleichbehandelt werden. Ferner wäre es auch interessant zu beurteilen, in wie weit das Musizieren in der Immobilie nicht auch als sozialübliches Verhalten gelten könnte“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend.


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Immobilienexperte Thomas Filor ist seit rund 20 Jahren in der Immobilienwirtschaft tätig. Schwerpunkt sind denkmalgerechte Sanierungen von Wohnimmobilien. Besonderer Wert wird dabei auf die Erhaltung kulturhistorisch bedeutsamer Immobilien gelegt. Dabei werden bevorzugt Objekte in Magdeburg und Leipzig erworben, die kernsaniert werden müssen.



PresseKontakt / Agentur:

Thomas Filor
Lennéstraße 11
39112 Magdeburg
Telefon: 0391 - 53 64 5-400
E-Mail: info(at)eh-filor.de
Internet: http://www.thomas-filor-thomasfilor.blogspot.de/



drucken  als PDF  an Freund senden  immobilienmanager Award 2018: Die Shortlist mit den Finalisten steht MCM Investor Management AG über die Immobilen-Pläne der GroKo
Bereitgestellt von Benutzer: FilorEmissionshaus
Datum: 17.01.2018 - 19:07 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1570988
Anzahl Zeichen: 1931

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Bau & Immobilien


Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 17.01.2018

Diese Pressemitteilung wurde bisher 543 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Thomas Filor über die Definition von Lärm in der Hausordnung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Thomas Filor (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Thomas Filor über die Zinserhöhung der EZB ...

„Die Annahme ist also, dass die Häuserpreise inflationsbereinigt um rund 1 Prozent fallen werden, wenn die Hypothekenzinsen um 0,1 Prozentpunkte steigen. In der Eurozone sind derzeit 15 Prozent der Immobilien überbewertet. In manchen Staaten sind ...

Thomas Filor – Das Eigenheim versichern ...

Zu hoch seien die Risiken. Doch gibt es bei den jeweiligen Hausratversicherungen viele verschiedene Angebote und enorme preisliche Unterschiede. Ein Preisvergleich kann hier sehr lohnenswert sein. Zum Beispiel könnte es eine Person in den Ruin treib ...

Alle Meldungen von Thomas Filor


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z