Stuttgarter Zeitung: zum abgelehnten Gnadengesuch von Oskar Gröning
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NS-Täter seine Strafe wirklich antreten müssen. Nicht für alle
Nebenkläger und die Nachfahren der Holocaustopfer ist das wichtig.
Für sie war von Bedeutung, dass die Justiz den Prozess gegen Gröning
überhaupt geführt hat. Aber wer A sagt, muss auch B sagen. Auf ein
Urteil muss der Vollzug der Strafe folgen, wenn der Verurteilte dazu
in der Lage ist. Es gilt nun, ihm angemessene Haftbedingungen zu
bieten, die seinem fortgeschrittenen Alter entsprechen. Auch darin
kann sich der Rechtsstaat beweisen.
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Datum: 17.01.2018 - 21:49 Uhr
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