Verwaltungsgericht München spricht von 'Novum in der Rechtsgeschichte' und verhängt weit

Verwaltungsgericht München spricht von 'Novum in der Rechtsgeschichte' und verhängt weiteres Zwangsgeld gegen den Freistaat Bayern

ID: 1574778
(ots) - Die Bayerische Staatsregierung verstößt nach
Ansicht des Gerichts gegen den höchstrichterlichen Beschluss des
Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs - Regierung verweigert dem
Gericht Auskunft darüber, ab wann die Grenzwerte für das
Dieselabgasgift NO2 eingehalten sein sollen - Richterin bewertet
Maßnahmenpaket der Staatsregierung als unkonkret und 'Alibi-Planung'
- Gericht verhängt auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe erneut
Zwangsgeld und droht ein weiteres Zwangsgeld an - Bei weiterer
Missachtung der Richtersprüche zur 'Sauberen Luft' in München werden
härtere Maßnahmen, zu denen Zwangshaft gegenüber der Behördenleiterin
oder ein durch die Behördenleiterin persönlich zu zahlendes
Zwangsgeld zählen können, ausdrücklich als möglich angesehen

Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat heute auf Antrag der
Deutschen Umwelthilfe (DUH) ein Zwangsgeld in Höhe von 4.000 Euro
gegen den Freistaat Bayern festgesetzt und ein weiteres Zwangsgeld in
Höhe von nochmals 4.000 Euro gegenüber dem Freistaat Bayern
angedroht. Dies ist das Ergebnis der heutigen mündlichen Verhandlung
(AZ M 19 X 17.5464).

Das Gericht hat deutlich gemacht, dass es ein "Unding" darstellt,
dass das Umweltministerium des Freistaats erst durch Zwangsmaßnahmen
zur Einhaltung eines aus dem Jahr 2012 stammenden Urteils des
Verwaltungsgerichts gezwungen werden muss. Die hier nötige
wiederholte Anwendung von Zwangsmaßnahmen gegenüber einer
Landesbehörde sei einmalig in der deutschen Justizgeschichte. Die
Vorsitzende Richterin sprach gar von einem 'Novum in der
Rechtsgeschichte'.

Das Gericht stellte klar, dass es das Gebot effektiven
Rechtsschutzes gebietet, bei fortwährender Verletzung dieser
Pflichten zukünftig deutlich härtere Maßnahmen anzuwenden. Das Gesetz
sieht dazu unter anderem die Möglichkeit der Zwangshaft gegenüber der


Behördenleiterin, und somit der Umweltministerin Ulrike Scharf, vor.
Möglich wäre es auch, dass die Zwangsgelder von der Behördenleiterin
persönlich zu zahlen sind. Den Antrag der DUH, bereits jetzt
Zwangshaft zu verhängen, wies das Gericht mit dem Argument zurück,
dass es nicht ausgeschlossen sei, dass die jetzt verfügten
Zwangsgeldmaßnahmen erfolgreich sind. Sollten diese nun festgesetzten
bzw. weiteren Zwangsgelder jedoch keine Wirkung zeigen, bejahte das
Gericht ausdrücklich die Möglichkeit der Anwendung der verschärften
Zwangsvollstreckung gegenüber dem Freistaat.

"In unserem langjährigen Kampf für 'Saubere Luft' in deutschen
Städten treffen wir in Bayern auf eine Staatsregierung, die nicht nur
vorsätzlich Recht bricht, sondern darüber hinaus seit 2012 alle
Urteile bayerischer, deutscher und europäischer Gerichte einfach
ignoriert. Das ist ein Frontalangriff auf die demokratische
Grundordnung. Die heute wiederholte Festsetzung von Zwangsgeldern zur
Umsetzung von rechtskräftigen Urteil durch Umwelt- und
Verbraucherschutzverbände wie der Deutschen Umwelthilfe gegen eine
Staatsregierung zeigen, welchen Einfluss zwischenzeitlich die
Dieselkonzerne auf das Regierungshandeln haben", resümiert Jürgen
Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

"Das Umweltministerium hat vom Gericht eine letzte Verwarnung
erhalten. Wenn es jetzt nicht einlenkt und signalisiert, dass es die
Entscheidungen der bayerischen Justiz zur Luftreinhaltung sofort
umsetzt, werden härtere Maßnahmen unausweichlich", so Rechtsanwalt
Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertrat.

Die internationale NGO ClientEarth unterstützt die Klage der DUH.
Rechtsanwalt Ugo Taddei sagt: "Mit der heutigen Entscheidung des
Verwaltungsgerichts wird es für die Umweltministerin noch peinlicher.
Die langen Debatten darüber wer für saubere Luft verantwortlich ist
sind pure Zeitverschwendung auf Kosten der Gesundheit der Münchener.
Ministerin Scharf muss jetzt unbedingt konkret Maßnahmen einleiten,
um die Luftqualität Münchens zu verbessern."

Hintergrund:

Die DUH hat am 21. November 2017 vor dem Bayerischen
Verwaltungsgericht München einen Antrag auf erneute Verhängung eines
Zwangsgelds oder Zwangshaft, letzteres zu verhängen gegenüber der
Umweltministerin des Freistaats Bayern, gestellt.

Grund ist, dass der Freistaat Bayern seit 2014 ein rechtskräftiges
Urteil ignoriert und die notwendigen Schritte zur Einhaltung der
Luftqualitätsgrenzwerte für das Dieselabgasgift NO2, dazu gehört die
Vorbereitung von Diesel-Fahrverboten, nicht einleitet. Der Freistaat
verweigert den Bürgern damit nicht nur das Recht auf saubere Luft,
sondern setzt auch die Gesundheit vieler unter den Dieselabgasen
leidenden Menschen aufs Spiel.

Erst am 16.1.2018 kam die Bayerische Regierung mit fünf Montagen
Verspätung der Auflage des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nach
und legte eine Fortschreibung des Luftreinhalteplans für München vor.
Das Konzept ist jedoch wenig konkret und verbindlich, vor allem wird
die inhaltliche Vorgabe des Gerichts, Fahrverbote vorzubereiten,
weiterhin ignoriert. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen, die nicht
viel mehr sind als eine Wiederholung der Vorschläge vom Juli 2017 ist
eine saubere Luft in München nicht vor 2025 zu erwarten. Dabei hat
der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 27.2.2017 letztinstanzlich
deutlich gemacht, dass Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge notwendig
sind, um die Stickstoffdioxid-Belastung in der Luft schnellstmöglich
zu verringern.

Links:
Mehr über ClientEarth: https://www.clientearth.org/
Mehr über das Recht für saubere Luft:
https://www.right-to-clean-air.eu/



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Geulen & Klinger Berlin
0171 2435458, klinger@geulen.com

Ugo Taddei, Rechtsanwalt ClientEarth
0032 2 808 4323, utaddei@clientearth.org

Ellen Baker, Communications Officer ClientEarth
00203 030 5951, ebaker@clientearth.org

DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

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Datum: 29.01.2018 - 15:16 Uhr
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