WAZ: In der Affäre Wendt wurden Behördenunterlagen vernichtet

WAZ: In der Affäre Wendt wurden Behördenunterlagen vernichtet

ID: 1577482
(ots) - In der Besoldungsaffäre um den Polizeigewerkschafter
Rainer Wendt sind offenbar wichtige interne Behördenunterlagen
vernichtet worden. Nach Informationen der Westdeutschen Allgemeinen
Zeitung (WAZ, Dienstagausgabe) sollen Reisekostenabrechnungen nicht
mehr auffindbar sein, mit denen sich die Teilnahme des Chefs der
Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) an den wöchentlichen Sitzungen
des Hauptpersonalrats im Innenministerium bis 2012 rekonstruieren
ließe. Normalerweise gilt für solche Dokumente eine
Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren.# Wendt hatte jahrelang vom Land
ein Teilzeitgehalt als Kommissar bezogen, ohne als Polizist zu
arbeiten. Seit dem 6. März 2017 lässt das NRW-Innenministerium durch
ein sogenanntes Verwaltungsermittlungsverfahren klären, wie es zu der
bezahlten Freistellung kommen konnte. Es sollte eigentlich schon Ende
2017 abgeschlossen werden. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte im
November bereits ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der
Untreue eingestellt.# Wendts Tätigkeit für den Hauptpersonalrat bis
2012 war seine letzte nachweisbare Polizei-Tätigkeit in NRW. Anhand
seiner Reisekostenabrechnungen sollte geprüft werden, inwieweit er
diesen Verpflichtungen nachgekommen ist und welche Kenntnis die
damalige Spitze des Innenministeriums darüber hatte. Die interne
Ermittlungskommission ist nach WAZ-Informationen durch ein anonymes
Schreiben auf die fehlenden Dokumente aufmerksam geworden.#
Innenminister Herbert Reul (CDU) wollte den aktuellen
Ermittlungsstand des Falls Wendt nicht weiter kommentieren: "Der
Bericht liegt bis heute nicht vor. Die Dauer des Verfahrens bestimmen
allein die weisungsunabhängigen Sonderermittler", erklärte ein
Ministeriumssprecher gegenüber der WAZ. Reul habe immer klar gemacht,
dass er auf das von seinem Amtsvorgänger festgelegte Verfahren keinen


Einfluss nehmen wolle. Ihm sei wichtig, dass der Sachverhalt sauber
aufgeklärt wird - "und zwar ohne Ansehen von Personen oder
Institutionen".



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Datum: 06.02.2018 - 05:00 Uhr
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