Private Equity Europa Plus Global GmbH & Co. Nr. 6 KG: LG Frankfurt a.M. verurteilt Commerzbank zur Rückabwicklung
Kanzlei Renner informiert über Prozesssieg
http://www.kanzlei-renner.de (firmenpresse) - Das Landgericht Frankfurt a.M. als erstinstanzliches Gericht entschied in einer Angelegenheit einer Anlegerin des Fonds Private Equity Europa Plus Global GmbH & Co. Nr. 6 KG (nachstehend zitiert: Private Equity Europa Plus Global Nr. 6) gegen die vermittelnde Commerzbank AG auf Rückabwicklung. In diesem Verfahren vertrat Rechtsanwalt Ralf Renner erfolgreich die Anlegerin, die ursprünglich auf die Vermittlung eines Anlageberaters der Commerzbank AG in Regensburg Anteile an dem Fonds Private Equity Europa Plus Global Nr. 6 zeichnete. Dieser Fonds ist ein sogenannter Dachfonds, der seinerseits Anteile an überwiegend nicht börsennotierten Unternehmen erwarb. Im Zuge des Gerichtsverfahrens warf Rechtsanwalt Renner der Commerzbank vor, dass nicht vollständig über die mit dem Fonds typischerweise verbundenen Anlagerisiken aufgeklärt wurde. Der Commerzbank wurde u.a. auch vorgeworfen, dass nicht auf das Totalverlustrisiko hingewiesen wurde und auch nicht darüber informiert wurde, dass es sich bei einer Beteiligung an der Private Equity Europa Plus Global Nr. 6 um eine unternehmerische Beteiligung handele, aus der gesellschaftliche Nachschusspflichten folgen können. Zudem wurde der Commerzbank vorgehalten, dass der Anlageberater es unterliess über Rückvergütungen zu informieren. Der beklagten Bank gelang es auch nicht das Gericht davon zu überzeugen, dass die Klägerin die Beteiligung bei gehöriger Aufklärung über die Anlagerisiken und Rückvergütungen erworben hätte. Im Ergebnis folgte das Landgericht Frankfurt a.M. der Argumentation der in diesem Verfahren von Rechtsanwalt Renner vertretenen Klägerin und verurteilte die Commerzbank zur Rückabwicklung. Dabei sprach das Landgericht Frankfurt a.M. der Klägerin zum einen zu, dass die Commerzbank die ursprünglich einbezahlte Beteiligungssumme abzüglich der aus der Beteiligung gezogenen finanziellen Vorteile zu erstatten hat. Ferner verurteilte das Landgericht die Commerzbank, die Klägerin von einer Haftung im Zuge einer etwaigen Nachschussverpflichtung gegenüber der Private Equity Europa Plus Global GmbH & Co. Nr. 6 KG schadlos zu halten.
Vgl. Sie auch:
http://www.kanzlei-renner.de/KGAL_Info.html#Europa_Plus_Global_6
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Rechtsanwalt Renner vertritt zahlreiche geschädigte Fondsanleger gegen Banken.
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner sind geschlossener Fonds, in dem er über umfassende jahrelange Erfahrungen verfügt. In diesen Zusammenhängen treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie bei der Fondszeichnung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Denn ein Anlageberater hat über alle Umstände, die für Anlageentscheidung des Kunden wesentlich sind, zutreffend, verständlich und vollständig zu informieren. Schadensersatzansprüche sollten geprüft werden, wenn auf die Anlagerisiken nicht genügend hingewiesen wurde oder nicht offensichtliche Innenprovisionen (sogenannte kick-back-Zahlungen) verschwiegen wurden. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung geboten. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Datum: 13.02.2018 - 08:09 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 13.02.2018
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