Bußgelder gegen Telefonwerbung klares Signal für Verbraucherschutz
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Bußgelder gegen Telefonwerbung klares Signal für Verbraucherschutz
Unerlaubte Telefonwerbung ist kein Kavaliersdelikt
Die Union hat mit dem Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes vom 4. August 2009 der Bundesnetzagentur die nötigen Mittel gegeben, um den Verbraucher effektiv gegen betrügerische und unlautere Telefonanrufe zu schützen. Die nun erstmals verhängten Bußgelder in einer Gesamthöhe von einer halben Millionen Euro sind ein klarer erster Erfolg dieser Gesetzesänderung.
Call-Center und deren Auftraggeber hatten sich wiederholt über die neuen Regeln zur Telefonwerbung hinweggesetzt und insbesondere die neue Rufnummernanzeigepflicht missachtet. Mit Hilfe der Verbraucher und deren zahlreichen Beschwerden und Hinweisen konnte dies nun in neun Fällen nachgewiesen werden. Zahlreiche weitere Ermittlungen laufen noch. Die Bußgelder in empfindlicher Höhe sind ein klares Signal, dass unerlaubte Telefonwerbung kein Kavaliersdelikt ist und der Staat den Verbraucherschutz ernst nimmt. Der Lerneffekt für Call-Center-Betreiber und ihre Auftraggeber wird nicht lange auf sich warten lassen.
Ziel der Gesetzesänderung war es, dass unlautere und rechtswidrige Telefonwerbung besser verfolgt und damit das geltende Recht besser durchgesetzt werden kann. Die ausgesprochenen Strafen zeigen, dass die neuen Regeln Wirkung zeigen. Trotzdem muss weiter beobachtet werden, ob der Schutz noch weiter verbessert werden kann.
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Datum: 02.02.2010 - 15:07 Uhr
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