Blue Capital Österreich III: Landgericht verurteilt eine Bank wegen Falschberatung

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ID: 1584687

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Blue Capital Europa Immobilien GmbH und Co. Siebte Objekte Österreich KG:
Landgericht Hannover verurteilt eine Bank wegen Falschberatung



(firmenpresse) - Das Landgericht Hannover verurteilte eine Bank wegen Falschberatung im Zusammenhang mit der Vermittlung einer Fonds-Beteiligung an der Blue Capital Europa Immobilien GmbH und Co. Siebte Objekte Österreich KG (nachstehend zitiert: Blue Capital Österreich III). Die Ausgangslage war, dass dem Kläger ein erheblicher Geldbetrag zur freien Verfügung. Deswegen wandte er sich vertrauensvoll an den Anlageberater seiner Bank. Der Anlageberater empfahl die Zeichnung des Fonds Blue Capital Österreich III. Der Fonds Blue Capital Österreich III ist mit Chancen und Risiken verbunden. Chancen liegen u.a. in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber besteht ein Verlustrisiko. Im Laufe des gerichtlichen Verfahrens wurde der Bank vorgeworfen, den Kläger falsch beraten zu haben. Mit der Klage forderte der Kläger von seiner Bank Schadensersatz. Die Bank konnte auch nicht die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten widerlegen. Das Landgericht Hannover folgte der Argumentation des Klägers und verurteilte die vermittelnde Bank zum Schadensersatz. Damit wurde das Ziel der Klägers erreicht. Rechtsanwalt Ralf Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Diese Entscheidung des Landgerichts setzt die in Fragen von Aufklärungspflichten anlegerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort. Diese Entscheidung wird anderen Anlegern Mut machen, die richtigen Schritte zu gehen.“

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Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner sind geschlossener Fonds, in dem er über umfassende jahrelange Erfahrungen verfügt. In diesen Zusammenhängen treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie bei der Fondszeichnung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Denn ein Anlageberater hat über alle Umstände, die für Anlageentscheidung des Kunden wesentlich sind, zutreffend, verständlich und vollständig zu informieren. Schadensersatzansprüche sollten geprüft werden, wenn auf die Anlagerisiken nicht genügend hingewiesen wurde. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung geboten. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.

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Datum: 27.02.2018 - 09:13 Uhr
Sprache: Deutsch
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Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 27.03.2018

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