Kein Freibrief für Diesel-Fahrverbote
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IHK begrüßt Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Ausnahmegenehmigungen
?Da gewerblich zugelassene Pkws zu zwei Dritteln und Nutzfahrzeuge fast ausschließlich mit Dieselmotoren betrieben werden, wären Unternehmen besonders stark von Diesel-Fahrverboten betroffen?, so der Hauptgeschäftsführer der IHK Bonn/Rhein-Sieg. Für viele kleine und mittelgroße Unternehmen in Bonn/Rhein-Sieg seien kurzfristige Flottenerneuerungen wirtschaftlich nur schwer verkraftbar. Auch Berufspendler seien auf die Erreichbarkeit ihres Arbeitsorts angewiesen.
?Kurzfristig umzusetzende Fahrverbote sind nach dem Urteil des BVerwG wohl nicht zu erwarten?, zeigt sich Prof. Dr. Stephan Wimmers, Geschäftsführer der IHK Bonn/Rhein-Sieg zuversichtlich. Sie wären für die Wirtschaft auch nicht verkraftbar und würden zudem das Modell unserer Innenstädte als zentrale Arbeits- und Lebensmittelpunkte infrage stellen.
Der weitere Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs und der Radverkehrsinfrastruktur, eine Verbesserung des Verkehrsflusses durch adaptive Verkehrssteuerungen oder ein optimiertes Baustellenmanagement sowie ein breiteres Angebot der Automobilindustrie im Bereich sauberer Diesel-, Hybrid- und Elektrofahrzeuge sind aus Sicht der Wirtschaft in Bonn/Rhein-Sieg vorrangige Maßnahmen, um erhöhte Stickstoffdioxid-Konzentrationen in Bonn zu senken. ?Im Vergleich zu Fahrverboten, die den Schadstoffausstoß nur räumlich verlagern, besitzen die meisten dieser Lösungen den Vorteil, dass sie die Emissionen in den Städten nachhaltig verringern und die Mobilität insgesamt verbessern?, so Wimmers.
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Datum: 27.02.2018 - 15:55 Uhr
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Bonn
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