Lloyd Fonds Flottenfonds X: Landgericht gibt Anlegerklage gegen Bank statt

Lloyd Fonds Flottenfonds X: Landgericht gibt Anlegerklage gegen Bank statt

ID: 1585191

LF Flottenfonds X: MS „Newark“ Schifffahrtsgesellschaft mbH und Co. KG, MS „Miami“ Schifffahrtsgesellschaft mbH und Co. KG:
Landgericht Hannover gibt Anlegerklage gegen Bank statt



(firmenpresse) - Das Landgericht Hannover entschied in einer Angelegenheit einer Anlegerin des Schiffsfonds MS „Newark“ Schifffahrtsgesellschaft mbH und Co. KG, MS „Miami“ Schifffahrtsgesellschaft mbH und Co. KG (nachstehend zitiert: Flottenfonds X) gegen die vermittelnde Bank wegen Falschberatung. Der Entscheidung lag zugrunde, dass der Klägerin ein erheblicher Geldbetrag zur Verfügung stand und sie sich damit an Ihre Bank wandte. Daraufhin wurde der Klägerin der Schiffsfonds Flottenfonds X empfohlen. Der Flottenfonds X ist mit Chancen und Risiken verbunden. Chancen liegen u.a. in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber besteht ein Verlustrisiko. Die Anlegerin fühlte sich falsch beraten und forderte nunmehr von ihrer Bank Schadensersatz. Es gelang der beklagten Bank auch nicht, das Gericht davon zu überzeugen, dass die Klägerin in Kenntnis aller relevanter Umstände über die Beteiligung sich dennoch für Anlage entschlossen hätte. Das Landgericht Hannover folgte in den wesentlichen Punkten der Argumentation der anwaltlich vertretenen Klägerin und verurteilte die vermittelnde Bank. Damit wurde das Ziel der Klägerin erreicht. Rechtsanwalt Ralf Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Diese Entscheidung des Landgerichts setzt die in Fragen von Aufklärungspflichten anlegerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort. Diese Entscheidung wird anderen Anlegern Mut machen, die richtigen Schritte zu gehen.“

Vgl. Sie auch:
http://www.kanzlei-renner.de/Lloyd_Fonds.html

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Rechtsanwalt Renner vertritt zahlreiche geschädigte Fondsanleger gegen Banken.

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner sind geschlossener Fonds, in dem er über umfassende jahrelange Erfahrungen verfügt. In diesen Zusammenhängen treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie bei der Fondszeichnung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Denn ein Anlageberater hat über alle Umstände, die für Anlageentscheidung des Kunden wesentlich sind, zutreffend, verständlich und vollständig zu informieren. Schadensersatzansprüche sollten geprüft werden, wenn auf die Anlagerisiken nicht genügend hingewiesen wurde. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung geboten. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.

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Bereitgestellt von Benutzer: Rechtsanwalt Ralf Renner
Datum: 28.02.2018 - 08:31 Uhr
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Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 28.02.2018

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