Mehr Wettbewerb bei Nachtspeicherstrom

Mehr Wettbewerb bei Nachtspeicherstrom

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Mehr Wettbewerb bei Nachtspeicherstrom

Effektiver Verbraucherschutz durch Wettbewerb



(pressrelations) - Aufgrund des mangelnden Wettbewerbs und der verbraucherunfreundlichen Strompreisentwicklung bei Nachtspeicherheizungen erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB:

Energiefragen, insbesondere die Frage der Kosten der Energie, sind für Verbraucher von sehr großer Bedeutung. Wir beobachten mit Sorge, dass sich die Nebenkosten für die Wohnungen bei vielen Haushalten zur "zweiten Miete" entwickeln. Um dem entgegenzutreten, sind in den vergangenen Monaten eine Vielzahl gesetzgeberischer Maßnahmen eingeleitet worden mit dem Ziel, mehr Wettbewerb zu ermöglichen. Denn Wettbewerb ist immer noch die beste Antwort, die die soziale Marktwirtschaft zu bieten hat und der effektivste Verbraucherschutz. Trotz einer Vielzahl an Verbesserungen im Strom- und Gasbereich, gibt es leider immer noch Bereiche, wo der Wettbewerb nicht funktioniert. Gerade bei Nachtspeicherheizungen und bei elektrischen Wärmepumpen sind hohe Preise, keine alternativen Anbieter und deshalb auch keine Wechsel- und Ausweichmöglichkeiten für Kunden die Regel. Das kann nicht länger hingenommen werden. Hier müssen die zuständigen Bundes- und Landeskartellämter und die Bundesnetzagentur hart und schnell eingreifen.

Der Hauptgrund für mangelnde Wechselmöglichkeiten sind fehlende standardisierte Lastprofile für Heizstromkunden: Während die zuständige Bundesnetzagentur für "normale" Haushaltstromkunden solche einheitlichen Lastprofile als Anhaltspunkt für die Abrechnung einsetzt, existieren Lastprofile bei Heizstromkunden bisher nicht. Das wäre aber der erste Schritt, um den Markt auch für überregionale Unternehmen lukrativer zu machen. Deshalb muss jetzt die Bundesnetzagentur zügig standardisierte Lastprofile entwickeln und vorgeben.

Ebenso gilt es, die bestehenden Preismissbräuche aufzudecken. Hier sind vor allem die Landeskartellbehörden in der Pflicht. Die Landeskartellbehörden in Baden-Württemberg und Bayern gehen mit gutem Beispiel voran und haben in den vergangenen Monaten Preismissbrauchsverfahren gegen die teuersten Heizstromanbieter eingeleitet. Andere Bundesländer sollten diesem Beispiel folgen und das Kartellrecht noch strenger zum Instrumentarium gegen steigende Strompreise einsetzen.



Mehr Wettbewerb, kein Preismissbrauch zu Lasten der Kunden und vergleichbare standardisierte Lastprofile ? dies kann und muss auch im Sinne der Verbraucher für Nachstromspeicher zügig umgesetzt werden.


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Datum: 02.02.2010 - 20:19 Uhr
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