Nordcapital Bulkerflotte 1: LG Heilbronn gab Klage wegen Falschberatung gegen Bank statt
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Nordcapital Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG:
Landgericht Heilbronn gab Klage wegen Falschberatung gegen die vermittelnde Bank statt
http://www.kanzlei-renner.de (firmenpresse) - Das Landgericht Heilbronn gab einer Klage eines Anlegers des Schiffsfonds Nordcapital Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG gegen die vermittelnde Bank statt. Die Ausgangssituation war, dass ein Anleger auf eine Vermittlung der Bank eine Geldanlage tätigte, die Zeichnung einer Beteiligung an der Nordcapital Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der vermittelnden Bank u.a. vorgeworfen, dass nicht vollständig über die mit dem Schiffsfonds typischerweise verbundenen Anlagerisiken aufgeklärt wurde. Mit seiner Klage forderte der Kläger von der Bank u.a. die Rückabwicklung. Das Landgericht Heilbronn stellte fest, dass die Bank verpflichtet war, über alle Umstände sachlich richtig und vollständig zu unterrichten, die für die Entschließung eines Anlegers von wesentlicher Bedeutung sein könnten. Das Landgericht Heilbronn beanstandete in diesem Verfahren insbesondere, dass die seinerzeitige weltweite Banken-, Finanz- und Weltwirtschaftskrise und damit einhergehende Risiken für die Schifffahrt in dem Beratungsgespräch unerwähnt blieben. Die beklagte Bank konnte die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten nicht widerlegen. Im Ergebnis folgte das Landgericht Heilbronn der Argumentation des anwaltlich vertretenen Klägers und verurteilte die Bank zum Schadensersatz. Rechtsanwalt Ralf Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Diese Entscheidung des Landgerichts Heilbronn setzt die in Fragen von Aufklärungspflichten anlegerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort. Diese Entscheidung wird anderen Anlegern Mut machen, die richtigen Schritte zu gehen.“
Vgl. Sie auch:
http://www.kanzlei-renner.de/NORDCAPITAL_Info.html
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Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner sind geschlossener Fonds, in dem er über umfassende jahrelange Erfahrungen verfügt. In diesen Zusammenhängen treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie bei der Fondszeichnung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Denn ein Anlageberater hat über alle Umstände, die für Anlageentscheidung des Kunden wesentlich sind, zutreffend, verständlich und vollständig zu informieren. Schadensersatzansprüche sollten geprüft werden, wenn auf die Anlagerisiken nicht genügend hingewiesen wurde. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung geboten. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
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Datum: 12.03.2018 - 07:02 Uhr
Sprache: Deutsch
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Fonds
Meldungsart: Erfolgsprojekt
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Freigabedatum: 12.03.2018
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