P&R Container: Anleger lassen ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen und schließen sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft betroffener Anleger an.
Bei der P&R Gruppe, Marktführer für Container-Direktinvestments, scheint es alles andere als rund zu laufen. Erst Anfang März wurde bekannt, dass es zu Verzögerungen bei den Auszahlungen an die Anleger kommt. Nun wurde auch noch der Vertrieb für aktuelle Anlageprodukte eingestellt.
Schon zu Beginn des Monats teilte P&R mit, dass es bei den Auszahlungen an wenige Anleger zu Verzögerungen kommen wird. Betroffen sei die Auszahlung der Q.IV 2017 Miete sowie die Auszahlung von fälligen Rückkäufen mit Ablaufdatum 27. bis 30. Dezember 2017, wie „Fonds professionell“ online berichtet. Die Zahlungen sollen aber am 15. bzw. 20. März nachgeholt werden.
„Die betroffenen Anleger sollten darauf achten,
ob das Geld tatsächlich auf ihrem Konto landet und bei weiteren Verzögerungen unbedingt reagieren“, sagt der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Denn noch weitere Zahlen passen so gar nicht in das Bild des Branchenführers, der seit 1975 am Markt ist und nach eigenen Angaben über 50.000 Anleger betreut und allein in den letzten 10 Jahren ein Containerverkaufsvolumen von deutlich über 7 Mrd. Euro abgewickelt hat.
Denn wie das Handelsblatt berichtet, besteht zwischen 2014 und 2016 eine deutliche Diskrepanz zwischen Auszahlungen an die Anleger und tatsächlich realisierten Mieteinnahmen durch die Vermietung der Container an die Endkunden. 2016 soll die Unterdeckung demnach bei rund 173 Millionen Euro liegen.
Für den Rechtsanwalt sind das alles deutliche Warnzeichen:
„Die kalkulierten Mieteinnahmen für die Container können offenbar nicht erreicht werden. Bislang haben die Anleger zwar ihr Geld erhalten, doch nun könnte es zu Schwierigkeiten kommen. Anleger sollten bedenken, dass Direktinvestments in Container nicht mit einer Festgeldanlage vergleichbar sind. Auch wenn die Anleger Eigentum an den Containern erwerben, kann ihnen unter Umständen der Verlust ihrer investierten Gelder drohen, wenn sie keine geeigneten Maßnahmen ergreifen.“
Um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen,
sollten Anleger frühzeitig ihre rechtlichen Möglichkeiten von der außerordentlichen Kündigung des Vertrags bis zu Schadensersatzansprüchen prüfen lassen. „In Betracht können beispielsweise Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler kommen, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt haben“, erklärt Rechtsanwalt Braun.
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Datum: 13.03.2018 - 09:38 Uhr
Sprache: Deutsch
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