Handlungsfeld in der bAV: Weitergabe der SV-Ersparnis
Die Pflicht zur Weitergabe der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge war ursprünglich nur für die reine Beitragszusage im Rahmen des Sozialpartnermodells vorgesehen, weil dort die Einstandspflicht des Arbeitgebers entfällt. Gegen Ende des Gesetzgebungsverfahrens wurde diese überraschend auf die bislang bereits bestehenden Zusagearten in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds ausgedehnt.
Die Neuregelung wirft Fragen auf, auf die die Praxis nunmehr Antworten finden muss. Auch wenn die Weitergabe der SV-Ersparnis für neu abgeschlossene Entgeltumwandlungen ab dem 01.01.2019 gilt und für bestehende Entgeltumwandlungen ab dem 01.01.2022, so sind Arbeitgeber und Versorgungsträger doch schon heute gut beraten, sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen. Insbesondere ist damit zu rechnen, dass Arbeitnehmer, die bislang noch keine Entgeltumwandlung betreiben, vor dem Hintergrund eines verpflichtenden Arbeitgeberzuschusses neu darüber nachdenken werden, eventuell doch ab 2019 eine Entgeltumwandlungsvereinbarung abzuschließen, wenn sich das Wissen über die neuen Möglichkeiten verbreiten wird.
Auch Arbeitgeber müssen frühzeitig handeln
Ferner sollten sich aber auch die Arbeitgeber frühzeitig informieren. Dies betrifft sowohl Arbeitgeber, deren Mitarbeiter heute schon Entgeltumwandlung betreiben als auch diejenigen, deren Mitarbeiter noch keine Entgeltumwandlung betreiben. Denn den Versorgungsträger und den Leistungsinhalt wählt nach wie vor der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer aus.
Live Webinar mit Steuerexperten Bernd Wilhelm-Werkle
Bernd Wilhelm-Werkle, LL.M., Syndikusrechtsanwalt, war zunächst bei KPMG tätig, ehe er zur Longial GmbH wechselte. Dort leitet er seit 2009 den Fachbereich Recht/Steuern der bAV und verantwortet seit 2017 den Geschäftsbereich Beratung. Er berät zu allen Rechts- und Steuerfragen der bAV. Ferner ist er Dozent für das CAMPUS INSTITUT an der Hochschule Koblenz für den Studiengang Betriebswirt/in bAV (FH). Darüber hinaus ist er seit Jahren als Fachautor zu verschiedenen Themen der betrieblichen Altersversorgung tätig. „Die verpflichtende Weitergabe der ersparten Sozialversicherungsbeiträge kann der Entgeltumwandlung neuen Schwung verleihen“, so Bernd Wilhelm-Werkle. Am 26.04.2018 hält er zum diesem Thema ein live Webinar. Hier werden unter anderem folgende Fragen beleuchtet bzw. mögliche Lösungsansätze vorgestellt: Welche Zweige der Sozialversicherung sind zu berücksichtigen, kann/sollte ein Arbeitgeber freiwillig mehr gewähren, können bereits gewährte Zuschüsse angerechnet werden, müssen vorhandene Entgeltumwandlungsvereinbarung angepasst werden oder was passiert, wenn der Versorgungsträger keine zusätzlichen Beiträge mehr aufnimmt? Weiter Informationen sowie eine Anmeldemöglichkeit unter: http://campus-institut.de/seminare/webinare/
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Seit 2003 werden am CAMPUS INSTITUT in Zusammenarbeit mit den
staatlichen Hochschulen Schmalkalden und Koblenz die weiterbildenden
Studienprogramme Finanzfachwirt/-in (FH) und Betriebswirt/-in für betriebliche
Altersversorgung (FH) angeboten. Darüber hinaus ist in Kooperation mit der
Deutschen Makler Akademie (DMA) der Sachkundelehrgang Rentenberater/-in im
Programm. Ebenfalls über den Partner Deutsche Makler Akademie (DMA) werden
die Lehrgänge Generationenberater/-in (IHK) und Fachmann/-frau für
Immobiliardarlehensvermittlung (IHK) angeboten. Außerdem gibt es am CAMPUS
INSTITUT seit vielen Jahren ein abwechslungsreiches Seminarprogramm (online
und in Präsenz) für Berufe in der Finanz- und Versicherungsberatung und -
vermittlung, das auch als Seminarflatrate buchbar ist.
CAMPUS INSTITUT
Keltenring 11
D-82041 Oberhaching
Telefon: 089-62 83 38 25
www.campus-institut.de
Datum: 21.03.2018 - 10:26 Uhr
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