Bundesanwaltschaftübernimmt Ermittlungen / Fall des mutmaßlichen Taliban-Mitglieds aus Worms: Verdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung
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in Afghanistan festgenommenen mutmaßlichen Taliban-Mitglieds Thomas
K. aus Worms übernommen. Das hat die Behörde dem SWR bestätigt. Es
werde wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen
terroristischen Vereinigung ermittelt. Nach SWR-Informationen hat die
Bundesanwaltschaft das Bundeskriminalamt mit den weiteren
Ermittlungen beauftragt. Zuletzt waren die Generalstaatsanwaltschaft
Koblenz und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz wegen des Verdachts
der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat mit dem
Fall befasst.
Zu Details der Ermittlungen wollte die Bundesanwaltschaft keine
Angaben machen. Offenbar haben sich die Hinweise aber verdichtet,
wonach Thomas K. ein aktives Mitglied bei den Taliban gewesen sein
könnte. Nach SWR-Informationen gehen Sicherheitskreise davon aus,
dass Thomas K. unter anderem für den im Dezember 2017 getöteten
Kommandeur der Taliban-Elitetruppe "Rote Einheit", Mullah Nasir,
gearbeitet hat. Darüber hatte bereits der "Focus" berichtet. Das
Magazin schrieb zudem, Thomas K. könnte an einem Bombenanschlag in
unmittelbarer Nähe der deutschen Botschaft in Kabul am 31. Mai 2017
beteiligt gewesen sein. Damals explodierte ein mit Sprengstoff
beladener LKW. Etwa 150 Passanten kamen ums Leben, das
Botschaftsgebäude wurde stark beschädigt. Wie der SWR aus
Sicherheitskreisen erfuhr, gibt es für eine mögliche Beteiligung von
Thomas K. an dem Anschlag indes keine gesicherten Kenntnisse.
Nach SWR-Informationen hatte die Bundesanwaltschaft bereits in den
2000er Jahren gegen Thomas K. ermittelt. Demnach ging es damals um
dessen Aktivitäten für eine Wormser Hilfsorganisation. Es hatte der
Verdacht bestanden, diese habe Spenden für die im Kaukasus aktive
Gruppierung "Islamic international brigade" (IIB) akquiriert. Die
Vereinten Nationen rechnen diese Gruppe der Terrororganisation
Al-Kaida zu. Die Ermittlungen gegen Thomas K. wurden seinerzeit
mangels Beweisen eingestellt.
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Datum: 23.03.2018 - 10:57 Uhr
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