BPI darf Impfstoffvereinbarung der AOK-Nordost kritisieren
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Industrie (BPI) an der neuesten Impfstoffvereinbarung zwischen der
AOK-Nordost und den Apothekerverbänden ist rechtlich nicht zu
beanstanden. Das hat das Landgericht Berlin mit seiner Entscheidung
vom 27. März 2018 klargestellt.
Der BPI hatte in einer Pressemeldung die Impfstoffvereinbarung der
AOK Nordost kritisiert: Die Vertragskonstruktion stelle eine
Versorgungssituation her, die in ihrer Wirkung der eines exklusiven
Rabattvertrages gleichkomme und mithin auch dieselben Risiken bei
Lieferausfällen berge. Durch die im Rahmen einer komplexen
Vertragskonstruktion für Grippeimpfstoffe mit mehreren Beteiligten
geschaffene Situation können Apotheker in Berlin, Brandenburg und
Mecklenburg-Vorpommern im Ergebnis Grippeimpfstoff zu einem
Pauschalpreis abrechnen, den derzeit nur ein Hersteller anbietet.
Hersteller, die zu diesem Preis nicht anbieten, werden
dementsprechend ihre Impfstoffvorhaltung reduzieren. Konkrete
Verordnungen können nur nach Genehmigung im Einzelfall durch die
Kasse abgerechnet werden. Frist für die Grippe-Impfstoffbestellungen
der Ärzte für die nächste Saison war Mitte März.
Die AOK-Nordost hatte den BPI wegen der Pressemeldung abgemahnt.
Das Landgericht Berlin hat nun einen Antrag der AOK-Nordost auf
Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Eine
Urteils-Begründung liegt noch nicht vor. Dem gegenüber hat die
Wettbewerbszentrale ihre nahezu identische Beanstandung nicht auf dem
angedrohten Gerichtsweg weiter verfolgt.
Ihr Ansprechpartner:
Julia Richter (Pressesprecherin),
Tel. 030/27909-131,
jrichter@bpi.de
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Datum: 04.04.2018 - 09:15 Uhr
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