Grundsteuer-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: dbb warnt vor Mehrbelastungen für Finanzämter und Bürger
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Bundesverfassungsgerichts für eine Reform der Grundsteuererhebung in
Deutschland begrüßt. Wegen völlig veralteter und nicht aktualisierter
Einheitswerte muss der Gesetzgeber neue Grundlagen schaffen, urteilte
der Erste Senat in Karlsruhe am 10. April 2018.
"Jetzt wird es spannend, wie schnell und auf welches Modell sich
der Gesetzgeber einigen wird", sagte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich
Silberbach in einer ersten Reaktion auf den Urteilsspruch der
Verfassungsrichter. "Ob Pauschalierung, Indexierung oder ein reines
Bodenwert-Modell - unser Hauptaugenmerk wird im anstehenden
Entscheidungsfindungsprozess darauf liegen, dass die
Grundsteuer-Reform weder auf dem Rücken der zuständigen Kolleginnen
und Kollegen in den Finanzämtern ausgetragen wird, noch zu Lasten
aller Bürgerinnen und Bürger geht", machte der dbb Chef deutlich. In
Zeiten, in denen bezahlbarer Wohnraum und Wohneigentum als Teil der
privaten Altersvorsorge zu den gesellschafts- und finanzpolitischen
Top-Themen zählten, dürften nun bei der Grundsteuer keine
kontraproduktiven Impulse gesetzt werden, warnte Silberbach.
"Neuregelungen sind ohne Zweifel notwendig, aber bitte mit Augenmaß,
Sinn für Machbarkeit und mit einem klaren Veto gegen eine finanzielle
Mehrbelastung für selbstgenutztes Wohneigentum und weitere
Nebenkostenerhöhungen für Mieterinnen und Mieter." Zugleich müsse die
Finanzgrundlage der Kommunen durch eine zügige Reform sichergestellt
werden, betonte Silberbach mit Blick auf das den Gemeinden
verfassungsrechtlich zustehende Grundsteueraufkommen, das sich
aktuell auf rund 14 Milliarden Euro jährlich beläuft.
Thomas Eigenthaler, stellvertretender dbb Bundesvorsitzender und
Chef der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, ergänzte: "Bund, Länder und
Kommunen müssen jetzt gemeinsam an einem Strang ziehen und sich zügig
auf ein machbares Reformkonzept einigen - am besten im engen
Austausch mit den zuständigen Finanzbehörden, die das entscheidende
Umsetzungs-Know how haben. Fest steht schon jetzt, dass die
Bewertungsstellen derzeit weder personell noch technisch für eine
neue Hauptfeststellung bei über 35 Millionen Grundstückseinheiten
gerüstet sind", unterstrich der DSTG-Vorsitzende. Besonders kritisch
sei vor allem der Zeitfaktor, sagte Eigenthaler. "Je spitzer wir
künftig rechnen müssen, desto länger wird es dauern. Insofern sind
alle Beteiligten gut beraten, jetzt sämtliche Parameter und
Experteneinschätzungen bei der Konstruktion des neuen
Grundsteuer-Systems zu berücksichtigen", so Eigenthaler.
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dbb - beamtenbund und tarifunion
Dr. Frank Zitka
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Datum: 10.04.2018 - 14:28 Uhr
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