NOZ: CDU-Wirtschaftsrat: Grundsteuer-Reform darf Wohnraum nicht verteuern
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Wohnraum nicht verteuern
"Karlsruher Urteil herbe Quittung für Uneinigkeit und Trägheit der
Politik" - Forderung nach für Bürger "verständlichem Gesetz"
Osnabrück. Der CDU-Wirtschaftsrat hat das Karlsruher Urteil,
wonach die Bemessung der Grundsteuer für Immobilien verfassungswidrig
ist, als "herbe Quittung" für Bund und Länder bezeichnet. Die Politik
stehe nach dem Spruch der Verfassungsrichter vor einem
Scherbenhaufen, der durch Uneinigkeit und durch jahrzehntelange
Lethargie entstanden sei, kritisierte Generalsekretär Wolfgang
Steiger im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwoch).
Er forderte Bund und Länder dazu auf bis Ende des Jahres 2019 eine
Neuregelung zu präsentieren, die eine Verteuerung von Wohnraum
unbedingt verhindere.
"Eigentümer und Mieter müssen vor Mehrbelastungen geschützt sein",
betonte Steiger. Andernfalls werde der Preis für Wohnraum in
nachgefragten Innenstadtlagen noch weiter in die Höhe getrieben. Das
sei aus sozialen Gründen unvertretbar. Außerdem forderte der
CDU-Wirtschaftsrat künftig eine für die Bürger verständliche und für
die Verwaltung praktikable Lösung bei der Grundsteuer. Sollte die
Politik die eng bemessene Frist bis Ende 2019 nicht einhalten,
drohten den Kommunen weitreichende finanzielle Einbußen, warnte
Steiger, der 12.000 Unternehmer und Führungskräfte vertritt. Die
Grundsteuer ist mit rund 14 Milliarden Euro im Jahr eine der
wichtigsten Einnahmequellen der bundesweit mehr als 11.000 Kommunen.
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Datum: 11.04.2018 - 05:00 Uhr
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