NOZ: ADAC befürwortet Verwendung von Dashcam-Aufnahmen vor Gericht
ID: 1598943
Dashcam-Aufnahmen vor Gericht
Leiter der Juristischen Zentrale: Aufklärungsinteresse kann den
Datenschutz überwiegen
Osnabrück. In der Diskussion um die Nutzung von sogenannten
Dashcams in Autos fordert der ADAC, dass Aufnahmen von Unfällen im
Straßenverkehr bei Gerichtsverfahren verwendet werden dürfen. "Wer
nur situativ aufnimmt, weil er eine Gefahr erkennt oder weil seine
Kamera nur einen kleinen Speicher hat, sollte diese Aufnahmen auch in
einem späteren Verfahren einbringen dürfen", sagte der Leiter der
Juristischen Zentrale des ADAC, Markus Schäpe, der "Neuen Osnabrücker
Zeitung" (Mittwoch). Die Rechtsprechung der Instanzgerichte
unterscheide zwischen dem "situativen" Filmen und der "dauerhaften"
Aufnahme. "Eine scharfe Trennlinie gibt es dabei nicht", gab Schäpe
jedoch zu bedenken und wies auch auf die schwierige Praktikabilität
im Alltag hin.
Die Aufzeichnungen einer Dashcam, also einer auf dem
Armaturenbrett oder Windschutzscheibe eines Fahrzeugs befestigten
Videokamera, könnten die Klärung eines Unfallhergangs erleichtern,
argumentierte Schäpe. Wenn zur Aufklärung eines Unfalls nur wenig
Filmmaterial gespeichert werde, wiege dabei das Aufklärungsinteresse
stärker als der Datenschutz der unbeteiligten Verkehrsteilnehmer.
Schäpe forderte aber auch, dass Filme, die über einen Unfall
hinausgehen, verboten bleiben sollten. "Wer stundenlang Aufnahmen von
anderen macht, um deren Tempoverstöße zur Anzeige zu bringen,
verstößt klar gegen die gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes",
sagte der Rechtsexperte des ADAC.
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Datum: 11.04.2018 - 05:00 Uhr
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