DPV und bdfj begrüßen Urteil des BGH zur Verbreitung von heimlich aufgenommenen Filmaufnahmen
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Rolle des investigativen Journalismus wird gestärkt | Pressefreiheit wird stärker bewertet als Schutz von unternehmensbezogenen Interessen
Hamburg, den 12.04.2018
In einem richtungsweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rolle der Medien gestärkt: Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) darf auch weiterhin Aufnahmen aus einer Hühnerfarm ausstrahlen, obwohl diese illegal angefertigt worden sind. "Das Urteil stärkt die Rolle der Medien als Kontrollorgan der Gesellschaft", sagt Christian Laufkötter, Pressesprecher von DPV und bdfj. Im vorliegenden Fall hatte ein Zusammenschluss von Bio-Erzeugern dem MDR untersagen lassen wollen, illegal gefertigte Aufnahmen aus einem Hühnerbetrieb auszustrahlen. Die Aufnahmen wurden von einem nicht zum MDR gehörenden Aktivisten gefertigt, der sich unbefugt Zutritt zu den Stallungen zweier Betriebe der Klägerin verschafft hatte. Das Landgericht Hamburg und das Oberlandesgericht Hamburg hatten zuvor die Ausstrahlung untersagt. Der BGH hat der Revision stattgegeben und die Klage abgewiesen (Urteil vom 10. April 2018 - VI ZR 396/16).
In einer Erklärung des BGH heißt es: "Die Verbreitung der Filmaufnahmen verletzt weder das Unternehmerpersönlichkeitsrecht der Klägerin noch ihr Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. [...] Es entspricht der Aufgabe der Presse als ,Wachhund der Öffentlichkeit", sich mit diesen Gesichtspunkten zu befassen und die Öffentlichkeit zu informieren. Die Funktion der Presse ist nicht auf die Aufdeckung von Straftaten oder Rechtsbrüchen beschränkt." Laufkötter: "Die höchstrichterliche Entscheidung macht klar, dass die Presse- und Medienfreiheit in Deutschland höher zu bewerten ist als der Schutz vor unternehmensbezogenen Interessen."
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