neues deutschland: Kommentar zum Urteil zur Bewegungsfreiheit von Migranten: Angriff auf den Flüchtlingsdeal¶
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die Situation in den Flüchtlingslagern auf den griechischen
Ägäisinseln ist katastrophal. Auf Interesse stößt das Elend der
eingepferchten Schutzsuchenden und der Inselbewohner kaum noch.
Athen, Brüssel und Berlin nehmen das in Kauf, um den Deal zwischen
der EU und der Türkei nicht zu gefährden. Flüchtlinge gegen Geld, so
einfach wie brutal. Der griechische Gerichtshof hat sich nun jedoch
in einem bemerkenswerten Urteil für die Bewegungsfreiheit der -
zumindest neuankommenden - Asylbewerber stark gemacht. Und damit
Menschenrechte verteidigt. Dies ist ein starker symbolischer Sieg,
stellt die Entscheidung doch die Grundvoraussetzung für den Deal in
Frage. Nur Geflüchtete, die sich auf auf den Ägäisinseln befinden,
können in die Türkei abgeschoben werden. Ist damit der
Flüchtlingsdeal Geschichte? Vermutlich nicht. Die EU und speziell
Berlin werden wahrscheinlich nach Wegen suchen, um die
Rechtssprechung zu umgehen und Druck auf Athen auszuüben. Es wäre
nicht das erste Mal, dass widerspenstige griechische Institutionen
zurechtgewiesen werden. Als in der Vergangenheit griechische
Asylausschüsse die Türkei nicht als sicheres Drittland anerkannten
und Abschiebungen stoppten, machte die EU kurzen Prozess: Die
Entscheidungshoheit wurde einfach auf neue, »loyale« Ausschüsse
übertragen. Das europäische Abschottungsregime lässt sich bisher
weder von Völkerrecht noch von nationalem Recht beeindrucken.
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Datum: 18.04.2018 - 17:50 Uhr
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