Bauförderung für alle: Baukindergeld, Steuerentlastung und mehr Verbraucherschutz
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des Baukindergeldes zügig mit ihrem Vorhaben begonnen, die Bildung
von Wohneigentum künftig stärker zu fördern. Der Bauherren-Schutzbund
e.V. begrüßt, dass die Bauförderung rückwirkend zum Jahresbeginn
gilt. Dies bedeute mehr Planungssicherheit für Baufamilien. "Für eine
flächendeckende und nachhaltige Förderung aller Verbraucher muss die
Bunderegierung sich nun mit gleichem Elan dem gesetzlichen
Verbraucherschutz und der Senkung der Baunebenkosten, insbesondere
der Grunderwerbssteuer, widmen", erklärt Florian Becker,
Geschäftsführer der Verbraucherschutzorganisation.
Vor allem beim Wohnungskauf vom Bauträger bestehen heute
gravierende Gesetzeslücken, die zu existenzbedrohenden Szenarien
führen können. Dies gilt insbesondere im Insolvenzfall des
Bauträgers. Geht dieser Pleite, kommt der Verbraucher aktuell kaum
aus seinem Vertrag heraus. Es drohen lange Rechtsstreite und
kostspielige Bauzeitverzögerungen. "Um Verbrauchern bei
Bauträgergeschäften mehr Handlungsspielraum zu geben, müssen nun
dringend - wie im Koalitionsvertrag vorgesehen - die gesetzlichen
Grundlagen überarbeitet werden", so Becker.
Angesichts immer weiter steigender Baukosten erachtet es der
Bauherren-Schutzbund e.V. darüber hinaus als notwendig, die hohen
Baunebenkosten zu senken. Eine Senkung der Grunderwerbssteuer kann
hierbei ein effektiver Hebel sein, der alle Verbraucher nachhaltig
bei der Eigenheimbildung unterstützt. Zudem kann davon ausgegangen
werden, dass die Preisspirale für Baugrundstücke sich dadurch nicht
weiter nach oben dreht. Aus diesem Grund appellieren die
Verbraucherschützer an Bund und Länder, gemeinsam einen
bundeseinheitlichen und verbraucherfreundlichen Steuersatz zu finden.
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Datum: 08.05.2018 - 12:13 Uhr
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