Urteil verbessert Chancen für Kinder
ID: 160932
Urteil verbessert Chancen für Kinder
Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Regelsatz für Kinder von Hartz IV-Empfängern
Das Urteil des Gerichts hat zur Klarheit beigetragen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Regelsätze für Kinder von Hartz-IV-Empfängern nicht einfach pauschal von den Sätzen für Erwachsene abgeleitet werden können. Kinder haben andere und nicht zwangsläufig weniger Bedürfnisse als Erwachsene, um sich bestens entwickeln zu können. Daher unterstützen wir die Entscheidung des Gerichts, die eine an den tatsächlichen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen orientierte Neuberechnung der Regelsätze notwendig macht.
Laut Verfassungsgericht müssen verlässliche Zahlen die Grundlage der Kinderregelsätze sein, auch einmalige besondere Bedarfe müssen anerkannt werden. Die Forderung des Bundesverfassungsgerichts, eine Härtefallregelung vorzulegen, macht dies deutlich.
Nun muss es darum gehen, zeitnah eine Evaluation des Bedarfssatzes vorzunehmen und die wirklich notwendigen finanziellen Leistungen zu ermitteln, um Kindern und Jugendlichen eine gute und gesunde Entwicklung sowie eine ausreichende gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Das Urteil hat die notwendige Klarheit geschafft, an der sich die zuständigen Gremien orientieren können. Wir werden nun mit der Bundesregierung darüber beraten, wie die Sätze angepasst werden können, denn Arbeitslosigkeit der Eltern darf kein Grund für Kinderarmut sein. Kindern und Jugendlichen gesellschaftliche Teilhabe und eine Perspektive zu ermöglichen, ist aber nicht nur eine Frage der materiellen Besserstellung. Wir sind uns einig, dass es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, Kindern aus benachteiligten Familien Chancen zu eröffnen.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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Datum: 10.02.2010 - 00:34 Uhr
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