Rheinische Post: Högl ruft Hersteller von Dashcams zu Rücksicht auf Datenschutzregeln auf
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Bundesgerichtshofs (BGH) zum Einsatz sogenannter Dashcams begrüßt und
die Hersteller solcher Minikameras dazu aufgerufen, geltende
Datenschutzregeln zu berücksichtigen. "Das Urteil des
Bundesgerichtshofs, dass Aufnahmen von Dashcams bei Unfällen im
Einzelfall als Beweise im Gerichtsprozess verwendet werden können,
begrüße ich ausdrücklich", sagte Högl der in Düsseldorf erscheinenden
"Rheinischen Post" (Mittwochausgabe). Digitale Aufnahmen solcher
Minikameras würden damit einen wichtigen Beitrag zur Rekonstruktion
von Unfällen und damit zur Klärung der Schuldfrage leisten können.
"Permanente Aufzeichnungen durch die Dashcams hat der BGH für
unzulässig erklärt. In die gleiche Richtung geht die ab dem 25. Mai
2018 anzuwendende Datenschutz-Grundverordnung, die sowohl eine
Abwägung der Interessen im Einzelfall vorsieht als auch den Ansatz
'Datenschutz durch Technik und Voreinstellungen' verfolgt", sagte
Högl. Die für Rechtspolitik zuständige SPD-Bundestagsabgeordnete
fügte hinzu: "Es kommt jedenfalls auch darauf an, dass die Hersteller
der Kameras künftig die Maßgaben des BGH und der
Datenschutz-Grundverordnung berücksichtigen." Ob sich darüber hinaus
aus dem heutigen Urteil gesetzgeberischer Konkretisierungsbedarf
ergebe, werde man sorgfältig prüfen, wenn die schriftlichen
Urteilsgründe vorliegen, sagte Högl.
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Datum: 15.05.2018 - 15:00 Uhr
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