Steuerhinterziehung - Straffreiheit oder mildere Strafe durch Selbstanzeige

Steuerhinterziehung - Straffreiheit oder mildere Strafe durch Selbstanzeige

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Steuerhinterziehung - Straffreiheit oder mildere Strafe durch Selbstanzeige




(firmenpresse) - Steuerhinterziehung oder auch nur der Versuch der Steuerhinterziehung ist strafbar. Ein Ausweg kann die Selbstanzeige sein, die zur Straffreiheit oder zumindest zu einem milderen Strafmaß führen kann.



Im Kampf gegen grenzüberschreitende Steuerhinterziehung erfolgte zum 30. September 2017 zum ersten Mal der automatische Informationsaustausch von Bankdaten (AIA), an dem sich rund 50 Staaten beteiligt haben. Im September 2018 werden noch einmal etwa 50 weitere Staaten dazukommen. Unter den teilnehmenden Staaten sind auch ehemalige Steueroasen wie die Schweiz oder Österreich. Durch den AIA ist die Luft für Steuersünder noch einmal erheblich dünner geworden. Schwarzgeldkonten im Ausland können kaum noch vor dem deutschen Fiskus verborgen werden. Die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung kann aber nach wie vor genutzt werden, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.



Voraussetzung für eine strafbefreiende Selbstanzeige ist, dass die Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt wurde. Zudem muss die Selbstanzeige auch vollständig sein, um strafbefreiend wirken zu können, d.h. sie muss alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre enthalten. Durch den automatischen Informationsaustausch ist das Risiko, dass die Steuerhinterziehung entdeckt wird, deutlich gestiegen. Doch selbst nach der Tatentdeckung kann die Selbstanzeige noch sinnvoll sein. Sie kann dann zwar nicht mehr strafbefreiend wirken, sich aber immer noch mildernd auf das Strafmaß auswirken.



Damit die Selbstanzeige Erfolg hat, sollte sie nicht ohne kompetente rechtliche Beratung erstellt werden. Denn für den Laien sind die komplexen Anforderungen an die Selbstanzeige kaum zu überblicken und noch weniger zu erfüllen. Wer die Selbstanzeige dennoch auf eigene Faust oder mit Hilfe von vorgefertigten Formularen aus dem Internet versucht, geht das hohe Risiko ein, dass die Selbstanzeige fehlschlägt. Schon kleine Fehler können zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen.





Im Steuerrecht und Steuerstraffrecht erfahrene Rechtsanwälte können jeden Fall individuell bewerten und wissen, welche Angaben in der Selbstanzeige enthalten sein müssen, damit sie wirken kann. Außerdem können sie durch eine effiziente Verteidigungsstrategie für ein milderes Strafmaß sorgen.



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Datum: 05.06.2018 - 09:05 Uhr
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