Bundesverfassungsgericht entscheidet Lehrerstreik-Fälle
Beamtenstatus und Streikrecht nicht vereinbar
ID: 1619827
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum beamtenrechtlichen
Streikverbot ausdrücklich begrüßt. Beamtenstatus und Streikrecht sind
grundsätzlich nicht miteinander vereinbar, urteilte der Zweite Senat
des Gerichts unter Vorsitz von Präsident Prof. Dr. Andreas Voßkuhle
am 12. Juni 2018 in Karlsruhe.
"Mit seiner Entscheidung hat das oberste deutsche Gericht unsere
Rechtsauffassung zum Beamtenstatus einhundertprozentig bestätigt",
sagte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach unmittelbar nach
Bekanntgabe der Entscheidung in Karlsruhe. "Die Verfassung garantiert
mit dem Berufsbeamtentum und seinen Grundsätzen in einem
ausbalancierten Verhältnis von Rechten und Pflichten ganz bewusst
einen streikfreien Raum, in dem eine ständige staatliche
Aufgabenerledigung sichergestellt wird. Dazu steht der dbb
uneingeschränkt. Verlässlichkeit und Neutralität der Leistungen des
Staates sind in der Bundesrepublik Deutschland über den Beamtenstatus
abgesichert. Nur dieser Status garantiert einen in wesentlichen
Aufgabenfeldern streikfreien öffentlichen Dienst, auf den sich die
Menschen Tag für Tag, rund um die Uhr und jahrein, jahraus verlassen
können", so der dbb Chef. Silberbach kritisierte erneut die
Argumentation der Beschwerdeführer - vier verbeamtete Lehrerinnen und
Lehrer, die aufgrund ihrer Teilnahme an Streiks disziplinarrechtlich
belangt worden waren -, ihnen werde mit dem Streikrecht ein
Menschenrecht im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention
genommen. "Gerade deshalb gibt es zwei Beschäftigtengruppen:
Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes haben überall, das ist anders
als vielfach in Europa, das volle Streikrecht. Beamte haben dafür ein
anderes, aber ebenfalls in sich ausgewogenes System - etwa die Zusage
vom Staat, dass dieser lebenslang die Verantwortung für ihre
materielle Absicherung übernimmt. Auf diese Weise dient das
Beamtenverhältnis dem Wohl des Landes und der Allgemeinheit, der
Sicherung des Rechtsstaats und der Demokratie, und es steht
vollkommen im Einklang mit europäischem Recht", machte Silberbach
deutlich.
Auch Friedhelm Schäfer, Zweiter Vorsitzender und Fachvorstand
Beamtenpolitik des dbb, begrüßte das Urteil. "Das
Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass es erstens am Status
des Berufsbeamtentums als einem Charakteristikum unserer
Staatsorganisation nichts zu rütteln gibt, und dieser zweitens
aufgrund seiner differenzierten Ausgestaltung nicht gegen
europäisches Recht verstößt." Mit Blick auf die in Karlsruhe
verhandelten Fälle streikender Lehrer sagte Schäfer: "Wer die
Schulpflicht gesetzlich verankert, muss auch dafür sorgen, dass
Unterricht stattfindet. Der Beamtenstatus und das ihm innewohnende
Streikverbot für Lehrkräfte sind daher unabdingbar, da sind sich dbb
und die unter seinem Dach organisierten Lehrergewerkschaften
vollkommen einig. Schüler und Eltern müssen sich darauf verlassen
können, dass die Wissensvermittlung an Schulen jederzeit verlässlich
stattfindet."
Der dbb beamtenbund und tarifunion ist die gewerkschaftliche
Spitzenorganisation der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und
der privatisierten Bereiche mit insgesamt über 1,3 Millionen
Mitgliedern (rund 920.000 Beamtinnen und Beamte sowie rund 390.000
Angestellte). Die unter dem Dach des dbb organisierten
Lehrergewerkschaften sind der Bundesverband der Lehrkräfte für
Berufsbildung (BvLB), der Deutsche Philologenverband (DPhV), die
Katholische Erziehergemeinschaft Deutschlands (KEG), der Verband
Bildung und Erziehung (VBE) sowie der Verband Deutscher
Realschullehrer (VDR).
Pressekontakt:
dbb - beamtenbund und tarifunion
Dr. Frank Zitka
Telefon: 030.4081-5510
Fax: 030.4081-5599
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Datum: 12.06.2018 - 10:39 Uhr
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