Mitteldeutsche Zeitung: zu Streikrecht/Beamte
ID: 1620127
kein striktes Streikverbot gelten, da sie - anders als Polizisten -
keine hoheitlichen Aufgaben ausübten. Dies legt vor allem eines
offen: Es gibt kein zwingendes Argument dafür, dass Lehrer Beamte
sein müssen. Sind sie es, muss gelten: ganz oder gar nicht.
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Datum: 12.06.2018 - 18:52 Uhr
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