Schwarzer Tag für den Verbraucherschutz: Deutsche Umwelthilfe kritisiert Verabschiedung der Musterfeststellungsklage
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Musterfeststellungsklage zu - Gesetz stärkt die Rechte der
Verbraucher nicht ausreichend, sondern spielt den Konzernen in die
Karten - Vielzahl von Verbänden wird von der Klageberechtigung
ausgeschlossen
Die heutige Verabschiedung des Gesetzesentwurfs zur
Musterfestellungsklage durch den Bundestag kommentiert Sascha
Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH:
"Der Gesetzentwurf ist eine reine Mogelpackung. Anstatt die Rechte
der Verbraucher tatsächlich zu stärken, wird mit dem Gesetz, das
viele Hürden enthält, den Konzernen abermals ein großzügiges Geschenk
gemacht.
Schlagkräftige und fachlich kompetente Umwelt- und
Verbraucherschutzverbände wie die Deutsche Umwelthilfe werden bewusst
von der Klageberechtigung ausgeschlossen.
Mit diesem Klageverhinderungsgesetz bringen die Regierungsparteien
eindeutig zum Ausdruck auf welcher Seite sie stehen. Nämlich auf der
der Konzerne und nicht der der Verbraucher."
Die DUH kritisiert, dass die Vorbehalte der Oppositionsparteien
und der Sachverständigen aus der letzten Woche ignoriert wurden, um
im Schnellverfahren ein Gesetz durchzubringen, dass die Regierung
schon 2013 auf den Weg hätte bringen können. Dieses Vorgehen ist aus
Sicht der DUH unverantwortlich und zeigt abermals, welch geringen
Stellenwert der Verbraucherschutz in Deutschland hat.
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
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Datum: 14.06.2018 - 11:10 Uhr
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