Ein weiterer Schritt zu mehr Transparenz im Anlagegeschäft
ID: 162221
Ein weiterer Schritt zu mehr Transparenz im Anlagegeschäft
Baustein einer umfassend angelegten Verbesserung des Anlegerschutzes
Es ist sehr zu begrüßen, dass die Deutsche Bank sich dazu entschlossen hat, ein Produktinformationsblatt für Finanzprodukte einzuführen. Wenn alle Banken diesem Beispiel folgen, müssen wir nicht mehr über eine gesetzliche Verpflichtung nachdenken. Zwar hatte sich der Bundesverband deutscher Banken im letzten Jahr auf freiwilliger Basis dazu verpflichtet, den Bankkunden solche Informationsblätter zur Verfügung zu stellen. Dieser Verpflichtung sind bislang jedoch nur wenige Banken gefolgt.
Ziel eines solchen Informationsblattes sind mehr Transparenz und Vergleichbarkeit von Finanzprodukten auf dem Finanzmarkt. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner hatte hierzu im letzten Sommer ein Muster vorgestellt, das die wesentlichen Eckdaten wie Kosten, Risiko, Laufzeit, Funktionsweise und Renditen in einer überschaubaren Art und Weise knapp und übersichtlich darstellt. Die vielen privaten Anlageverluste im Zuge der Finanzkrise haben deutlich gemacht, dass einer erheblichen Zahl von Kunden die Risiken und Funktionsmechanismen ihrer Anlage völlig unklar waren.
Das Produktinformationsblatt ist nur ein Baustein einer umfassend angelegten Verbesserung des Anlegerschutzes. Hierzu gehört insbesondere auch die Verbesserung von Qualifikation und Haftung der Finanzberater. Seit Anfang dieses Jahres wurde darüber hinaus die Erstellung eines Beratungsprotokolles bei Anlagegesprächen verpflichtend.
Die Verwendung eines guten Produktinformationsblattes dient letztlich nicht nur dem Kunden, sondern zeichnet auch die Bank aus, die es einsetzt. Bleibt zu hoffen, dass andere Banken dem Beispiel folgen werden.
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Datum: 12.02.2010 - 22:17 Uhr
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