Cabrio parken: bei offenem Fenster Abschleppgefahr / R+V-Infocenter: Unbefugte Benutzung ausschließen
ID: 1624763
Cabrio-Besitzer an heißen Tagen ihr Auto ab. Doch dann darf die
Polizei das Auto abschleppen - und der Besitzer muss die Kosten
übernehmen, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Keine Rolle
spielt jedoch, ob das Verdeck offen ist oder nicht.
Unbefugte Benutzung ausschließen
Der Grund für die scheinbar widersprüchliche Rechtslage: Der
Straßenverkehrsordnung zufolge müssen grundsätzlich alle
Kraftfahrzeuge beim Parken gegen unbefugte Benutzung gesichert sein.
Das gilt auch für Cabrios. "Das bedeutet, dass die Fahrer sie nicht
mit offenen Fenstern abstellen dürfen - selbst wenn das Parken mit
geöffnetem Verdeck erlaubt ist", sagt Karl Walter, Abteilungsdirektor
Kfz-Schaden bei der R+V Versicherung.
Die Begründung: Dritte ohne Fahrerlaubnis könnten sich Zugang zum
Fahrzeug verschaffen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden - und
zwar ohne große Hindernisse überwinden zu müssen. Aus
Sicherheitsgründen darf die Polizei also jedes Fahrzeug - nicht nur
Cabrios - mit offenen Fenstern abschleppen lassen. Auf den Halter
kommen dann die kompletten Abschleppkosten und Gebühren zu. Die
Polizei muss hierbei jedoch sicherstellen, dass diese Maßnahme
verhältnismäßig ist. "Sie wird sicherlich erst versuchen, den Fahrer
zu kontaktieren", so R+V-Experte Walter.
www.infocenter.ruv.de
Pressekontakt:
R+V-Infocenter
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Datum: 26.06.2018 - 12:15 Uhr
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