Mitteldeutsche Zeitung: zuüberhöhten Rechnungen von Krankenhäusern
ID: 1625973
Leistungen in Rechnung stellt, die nie erbracht wurden, handelt
betrügerisch und macht sich strafbar. Das gilt für Handwerker ebenso
wie für Reinigungskräfte, für Logistikunternehmen wie für
Kindergärten. Nicht aber für Krankenhäuser, die - ganz offenkundig
vorsätzlich - zu hohe Rechnungen bei den Krankenkassen einreichen.
Dies ist keineswegs die Ausnahme, sondern angesichts eines Anteils
von 52 Prozent fehlerhafter Abrechnungen beinahe die Regel. Die
Konsequenzen solchen Schwindels sind lachhaft: Die Kliniken müssen
lediglich die Rechnungen korrigieren und den überzahlten Betrag
zurück erstatten. Strafe? Null. Risiko? Ein bisschen
Verwaltungsaufwand.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
hartmut.augustin@mz-web.de
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Datum: 28.06.2018 - 18:27 Uhr
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