Rhein-Neckar-Zeitung: "Rhein-Neckar-Zeitung" (Heidelberg) zum Urteil gegen die Sedlmayr-Mörder
ID: 1625985
Abwägen zwischen zwei Grundrechten: Auf der einen Seite das auf
Privatsphäre, auf der anderen das Recht der Öffentlichkeit auf
Information. Da beides wichtig ist, muss jeder Einzelfall für sich
entschieden werden. Je prominenter ein Fall ist, desto mehr neigt
sich die Waage zugunsten der Öffentlichkeit. Brennt sich ein Fall ins
kollektive Gedächtnis ein, weil er besonders aufsehenerregend oder
das Opfer berühmt war, wird er irgendwann Teil der Zeitgeschichte,
und die Beteiligten sind keine reinen Privatpersonen mehr. Das ist
auch sinnvoll - sonst müsste man ja sämtliche Archive und
Geschichtsbücher nachträglich schwärzen.
Auch die Mörder von Walter Sedlmayr haben ein Recht darauf, nicht
diffamiert zu werden. Solange die Berichterstattung aber sachlich
ist, müssen sie sie zurecht hinnehmen. Das ist eine Konsequenz ihrer
Tat.
Pressekontakt:
Rhein-Neckar-Zeitung
Dr. Klaus Welzel
Telefon: +49 (06221) 519-5011
Original-Content von: Rhein-Neckar-Zeitung, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 28.06.2018 - 19:26 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1625985
Anzahl Zeichen: 1211
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Heidelberg
Kategorie:
Kunst und Kultur
Diese Pressemitteilung wurde bisher 591 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rhein-Neckar-Zeitung: "Rhein-Neckar-Zeitung" (Heidelberg) zum Urteil gegen die Sedlmayr-Mörder"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rhein-Neckar-Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).