Winkelmeier-Becker/Heveling: Kreativleistungen auch im digitalen Zeitalter fair vergüten

Winkelmeier-Becker/Heveling: Kreativleistungen auch im digitalen Zeitalter fair vergüten

ID: 1626154
(ots) - Rechtspolitiker der Union werben für rasche
Verabschiedung der europäischen Urheberrechtsrichtlinie im
Europaparlament

In der kommenden Woche stimmt das Europaparlament über die
Aufnahme der Trilogverhandlungen über die Urheberrechtsrichtlinie ab.
Die Rechtspolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion werben in einem
Brief an die Mitglieder der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament
für die Zustimmung zum vorliegenden Entwurf des Rechtsausschusses
(JURI). Dazu erklären die rechts- und verbraucherpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth
Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Ansgar
Heveling:

"Der Schutz des Geistigen Eigentums und die Förderung des breiten
Zugangs zu Werken sind die Säulen für die wirtschaftliche Nutzung des
Internets und die digitale Wirtschaft der Europäischen Union. Wir
sind der Überzeugung, dass mit dem vorliegenden JURI-Beschluss zur
Urheberrechtsrichtlinie ein fairer Ausgleich zwischen den Rechten der
Urheber einerseits und dem Informations- und Nutzungsinteresse der
User anderseits erreicht wird.

Beim europäischen Urheberrecht geht es nicht darum, digitale
Entwicklungen auszubremsen oder das Internet zu zensieren. Der
hierfür maßgebliche Artikel 13 soll die faire Vergütung von
Kreativleistungen auch im digitalen Zeitalter absichern. Die daran
häufig drastisch vorgebrachte Kritik entbehrt jeder Grundlage. Wir
begrüßen, dass große Plattformbetreiber, deren Geschäftsmodell die
Speicherung und Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten
Material ist, stärker in die Verantwortung genommen werden sollen.
Rechteinhaber haben es dabei selber in der Hand, ihre Werke
entsprechend zu kennzeichnen und schützen zu lassen.

Vergleichbar zur analogen Welt müssen wir auch im Prozess der
Digitalisierung Leitplanken setzen, um die Rechte schutzwürdiger


Akteure zu wahren und zugleich die richtigen Anreize für künftige
digitale Geschäftsmodelle zu setzen.

Auch das vorgesehene Presseleistungsschutzrecht nach Artikel 11
sorgt für eine ausgewogene finanzielle Beteiligung der Presseverlage
an ihren Werken. Diese gehen bislang leer aus, wenn Dritte
Textausschnitte gewinnbringend nutzen. Presseverlage erbringen eine
wichtige redaktionelle Leistung und bilden die Grundlage für
Qualitätsjournalismus. Seriöse und unabhängige Informationen sind
gerade im Zeitalter von 'fake news' unerlässlich für den
demokratischen Diskurs.

Als Rechtspolitiker ist es unser Ziel, den Digitalen Binnenmarkt
nachhaltig auszugestalten. Wir sind überzeugt, dass die Vorschläge
des JURI-Ausschusses den richtigen Impuls dafür geben."



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Pressestelle
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Datum: 29.06.2018 - 10:47 Uhr
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