Rheinische Post: Bundesfinanzministerium: Für kurzfristige ESM-Kredite keine strengen Reformauflagen
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ihrer Wirtschaftslage künftig auch kurzfristige Kredite aus dem
Euro-Rettungsschirm ESM erhalten können, müssen dafür im Gegenzug
nicht mit strengen Reformauflagen rechnen. Das geht aus einer Antwort
des Bundesfinanzministeriums auf eine kleine Anfrage der FDP hervor,
die der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Donnerstag) vorliegt. Das
sonst übliche strenge Prinzip der Konditionalität solle bei den
geplanten kurzfristigen Stabilisierungskrediten nur eingeschränkt
gelten, heißt es darin. "Das Prinzip der Konditionalität ist ein
fundamentaler Grundsatz des ESM-Vertrages und muss auch im Rahmen
möglicher neuer Finanzhilfeinstrumente Anwendung finden", so das
Ministerium. Doch es fügt hinzu: "Die Konditionalität kann an das
jeweilige Instrument angepasst werden, so dass je nach Ausgangslage
des beantragenden Mitgliedstaates bei möglichen kurzfristigen
Krediten gegebenenfalls kein volles makroökonomisches
Anpassungsprogramm erforderlich wäre." Der FDP-Politiker Christian
Dürr kritisierte dieses Vorgehen: "Wenn bei kurzfristigen Notkrediten
die Regeln des ESM außer Kraft gesetzt werden, wird dies nicht zu
einer schnelleren Gesundung der betroffenen Länder führen", sagte
Dürr.
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Datum: 05.07.2018 - 00:05 Uhr
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