Waldbrandgefahr: Wer raucht, bezahlt / R+V-Infocenter: Hohe Bußgelder möglich
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die Waldbrandgefahr - ein absolutes Rauchverbot soll Pflanzen und
Tiere schützen. Wer sich trotzdem im Wald oder am Waldrand eine
Zigarette anzündet, muss mit hohen Bußgeldern rechnen, warnt das
Infocenter der R+V Versicherung.
Rauchverbot in Wäldern
Rund tausend Mal brennt es in deutschen Wäldern pro Jahr. Oft
verursachen Menschen diese Feuer - etwa durch glimmende
Zigarettenstummel. "Trotzdem wissen viele Raucher nicht, dass sie im
Wald nicht rauchen dürfen, zumindest keine 'normalen' Zigaretten mit
Glut", sagt Torge Brüning, Brandschutzingenieur bei der R+V
Versicherung.
In den meisten Bundesländern gilt das Rauchverbot zwischen März
und Oktober. In Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen,
Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern müssen Raucher das ganze Jahr
beim Waldspaziergang auf ihre Zigarette verzichten.
Hohe Bußgelder
Die Bußgeldstrafen fallen dabei zum Teil sehr hoch aus: Das bloße
Anzünden einer Zigarette kann Raucher zwischen 80 und 100 Euro
kosten. In Berlin sieht das Landeswaldgesetz sogar Strafen bis zu
50.000 Euro vor. Wer einen Wald durch Rauchen in Brandgefahr bringt,
muss nicht nur mit einer Geldstrafe, sondern auch mit einer
Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen.
www.infocenter.ruv.de
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Datum: 05.07.2018 - 11:40 Uhr
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