Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu dem falsch eingestuften Schüler
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einen Rechtsanspruch darauf, sich für eine Förderschule oder eine
allgemeine Schule zu entscheiden. Das Land ist damit einer
UN-Konvention nachgekommen, die Deutschland zur schulischen
Inklusion verpflichtet. Es ist gut, dass es diesen Rechtsanspruch nun
gibt. Er soll verhindern, dass sich ein Fall wie Nenad M. wiederholt.
Denn an der Kölner Schule ist einiges schiefgelaufen. Warum wurde das
Gutachten aus Bayern einfach übernommen? Und warum viel elf Jahre
lang nicht auf, dass der Schüler auf der Förderschule offenbar
unterfordert war? Die Elternvereine sagen, dass Nenad M. kein
Einzelfall sei. Es ist aber schwer vorstellbar, dass es noch viele
solcher Fälle gibt. Lehrer und Schulen gehen mittlerweile sehr
sensibel bei der Einschätzung eines Kindes vor. Grundsätzlich gilt:
Das gemeinsame Lernen ist für viele Kinder und Jugendliche der
richtige Weg, aber eben nicht für alle. Deswegen gilt auch:
Förderschulen und Inklusion - das ist kein Gegensatz. Deswegen ist
es gut, dass es weiterhin Förderschulen geben wird.
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Datum: 17.07.2018 - 21:30 Uhr
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Bielefeld
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Politik & Gesellschaft
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