UseNEXT haftet als Täter für Urheberrechtsverletzungen
ID: 1633373
Als Täter haften solche Anbieter damit nicht nur auf künftige Unterlassung des Zugangs zu konkreten rechtwidrigen Inhalten, sondern auch auf Schadensersatz. Zugangsdienste wie UseNEXT fördern durch ihr Geschäftsmodell das Hochladen und die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten und stehen damit nicht mehr lediglich neutral als bloßer Zugangsvermittler außerhalb des Täter- und Teilnehmerkreises, sondern sind als die Neutralität verlassender Service mit in der vollen Haftung.
Das LG Hamburg habe, so frohlockt in einer Pressemeldung bspw. die Verwertungsgesellschaft GEMA, mit dem Urteil einen wichtigen Präzedenzfall für Schadensersatzansprüche im Bereich der Internetpiraterie geschaffen. Zugangssoftware von Sharehostern sei häufig so konzipiert, dass Inhalte wie Musik oder Filme mit einer speziellen Software gezielt aufgefunden werden könnten. Das Angebot sei dabei insgesamt klar auf den Download urheberrechtlich geschützter Werke ausgerichtet.
(LG Hamburg, Urteil vom 22.06.2018, Aktenzeichen 308 O 314/16)
Unsere Meinung
Dienste, deren Geschäftsmodell auf dem illegalen Download geschützter Werke basieren, können sich nicht (mehr) mit dem Argument der Haftungsprivilegierung als bloßer Zugangsvermittler aus der Haftung nehmen. Denn dann, wenn der neutrale Bereich der bloßen Zugangsvermittlung verlassen wird, wie bspw. im Falle von zum Geschäftsmodell gehörender Förderung des Zugangs zu rechtswidrigen Inhalten, liegt eine Täterhaftung nahe.
Damit folgt das Landgericht Hamburg der Linie des BGH, der bereits in verschiedenen Entscheidungen das Verlassen der neutralen Vermittlerrolle als ausreichend für einen Wegfall der Haftungsprivilegien des Telemediengesetzes angesehen hat.
Solche Anbieter, die die Ermöglichung oder Förderung von Rechtsverletzungen zum Geschäftsmodell erheben oder diese zumindest in ihre geschäftlichen Überlegungen mit einbeziehen, verlassen damit Sinn und Zweck der ansonsten wichtigen und notwendigen Haftungsbefreiung reiner Zugangsvermittler und unterliegen daher der Haftung als Täter.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Schutt, Waetke Rechtsanwälte&Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, UrheberrechtWir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung&Event, IT&Internet und Urheber&Medien.Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, DozentThomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent&Buchautorhttp://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/
Datum: 23.07.2018 - 16:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1633373
Anzahl Zeichen: 2949
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Karlsruhe
Kategorie:
Vermischtes
Diese Pressemitteilung wurde bisher 421 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"UseNEXT haftet als Täter für Urheberrechtsverletzungen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI), Dr.?Stefan Brink, hat 2019 als das Jahr der Kontrollen angekündigt, nachdem der Schwerpunkt der Tätigkeit der Datenschutzbehörde bisher auf der Beratung lag. Brink, will nach einem aktuellen Intervi
Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht ...
Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem Besuch einer Website neu eingeben müssen oder, das
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef ...
Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind in Deutschland als Vereine organsiert und unterli
Weitere Mitteilungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte
Eltern haben Zugriff auf Facebook-Account der verstorbenen Tochter ...
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 12.07.2018 entschieden, dass die klagenden Eltern nach dem Tode der Tochter Zugriff auf deren Facebook-Account bekommen müssen. Facebook hatte das unter Berufung auf den Datenschutz verweigert. Nachdem den Eltern in erster Instanz Recht gegeben wurde, kassierte da
Bundesverkehrsminister Scheuer präsentiert neueste Generation Bus-Nachrüstung ...
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser haben sich in Düsseldorf die neueste Generation von SCR-Nachrüstungstechnik mit aktivem Thermomanagement aus dem Haus HJS im realen Einbau ganz genau erklären lassen. Der Anlass passte perfekt ? die Vorstellung de
Erste Entscheidung zu DSGVO und Fotografie ...
Das OLG Köln hat sich in einem Beschluss vom 18. Juni 2018, Az. 15 W 27/18 zu der sehr umstrittenen und wichtigen Frage geäußert, ob das Kunsturhebergesetz (KUG) durch die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verdrängt wird. Die Frage ist für Fotografen und alle Nutzer von Bildern relevant.
Microsoft Dynamics NAV 2018 Rapidstart ...
(Mynewsdesk) Parallel zu unseren Schulungsunterlagen für Microsoft Dynamics NAV 2018 Financials entsteht auf Grund vieler Anfragen gerade ein neues Schulungshandbuch für Microsoft Dynamics NAV RapidStart. Wichtiger Hinweis: Der Liefertermin für Microsoft Dynamics NAV 2018 Financials musste leide




