Entscheidung im Rechtsstreit mit regionalen Verlegern - rbb setzt bei Online-Nachrichten verstärkt auf Video und Audio
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Zeitungsverlagen über die Online-Nachrichtenangebote des Rundfunk
Berlin-Brandenburg (rbb) unter rbb24.de hat das Potsdamer Landgericht
am Mittwoch (25.7.) sein Urteil verkündet. Demnach sei das Angebot
des rbb am 23. Januar 2017 juristisch nicht zulässig gewesen, die
Begründung des Urteils steht noch aus.
"Unser Angebot ist heute inhaltlich und formal bereits weit von
dem aus dem Januar 2017 entfernt. Trotzdem werden wir die
schriftliche Urteilsbegründung genau prüfen", sagte Christoph
Singelnstein, Chefredakteur des rbb. "Wir bauen unabhängig vom
heutigen Urteil unsere Stärken bei Audio und Video auch im Netz
weiter aus. Wichtigstes Ziel ist dabei, unseren Nutzerinnen und
Nutzern einen schnellen, kompakten Überblick über die aktuelle
Situation in Berlin und Brandenburg zu bieten, egal ob am Desktop,
mobil oder über die rbb24-App."
rbb-Intendantin Patricia Schlesinger betonte, der rbb sei
grundsätzlich an einer engen inhaltlichen Zusammenarbeit mit den
Verlagen in der Region interessiert. "Uns verbindet mehr, als uns
trennt, das beginnt mit unserem grundsätzlichen Verständnis von
Journalismus und unserer Auffassung von den Aufgaben von kritischen
Medien im demokratischen Prozess. Wir schauen zuversichtlich auf den
neuen Telemedienauftrag, der juristische Auseinandersetzungen wie
diese künftig vermeiden könnte."
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rbb Presse & Information
Justus Demmer
justus.demmer (at) rbb-online.de
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Datum: 25.07.2018 - 13:31 Uhr
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