NABU: Altkleider und Möbel können ab jetzt Elektroschrott sein / Miller: Immer mehr Alltagsgegenstände werden elektronisiert - das erschwert das Recycling
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die Leuchten, Batterien, Elektromotoren oder andere elektrische
Bauteile enthalten, an Wertstoffhöfe, große Elektrohändler oder die
großen Onlinehändler zurückgeben. Neben Klassikern wie Handys,
Kühlschränken und TV-Geräten fallen also künftig auch "smarte"
Kleidungsstücke, wie Blink-Turnschuhe oder beleuchtete Schränke unter
die Regelung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG).
Der NABU begrüßt, dass so Schadstoffemissionen reduziert werden
und wichtige Rohstoffe nicht mehr für das Recycling verloren gehen,
kritisiert aber die fortschreitende, meist überflüssige und
umweltschädliche Elektronisierung von Alltagsgegenständen. "Nicht
genug damit, dass verstärkt durch Werbung und Dumpingpreisangebote
immer mehr Smartphones, Fitnessarmbänder und beleuchtete Duschen mit
immer geringerer Lebensdauer verkauft werden. Nach wie vor nimmt die
Mehrzahl der deutschen Einzelhändler ausgediente Elektrogeräte nicht
kostenfrei und kundenfreundlich zurück", kritisiert
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Neben Warenhäusern,
Elektronikfachhändlern und dem Lebensmitteleinzelhandel müssten auch
die Bekleidungs- und Möbelbranche ihre Waren zurücknehmen, betont
Miller.
Durch die neue Regelung werden noch weniger funktionstüchtige
Altgeräte weiter benutzbar sein als bisher. Denn die neuen Kategorien
von Groß- und Kleingeräten können zu einer starken Zerstörung der
Altgeräte durch Erfassung und den Transport führen. "Wenn eine
Waschmaschine auf ein sensibles großes IT-Gerät fällt, ist es kaputt,
das Recycling wird behindert und es gibt keine Chance auf Reparatur.
Das wird bei der neuen Sammelgruppe für Großgeräte jetzt häufiger
vorkommen. Wir brauchen bei einer Novellierung des ElektroG daher
eine eigene Wiederverwendungsquote und eindeutige Regelungen zur
Vorbereitung zur Wiederverwendung", so Verena Bax,
NABU-Ressourcenexpertin.
"Für die Umwelt und den Ressourcenschutz ist es besser, Abfälle zu
vermeiden oder sie zur Wiederverwendung vorzubereiten", so Bax
weiter. Die durch das ElektroG vorgegebenen Sammlungs-, Verwertungs-
und Recyclingquoten sollen E-Schrott verringern. Die neue Regelung
gefährdet diese Quoten. Die höheren Sammelquoten von 65 Prozent ab
2019 werden aufgrund der bestehenden Hürden für die Rücknahme
vorraussichtlich verfehlt. Schon in den letzten Jahren wurden die
Vorgaben für die Sammelquoten nicht erreicht. Mit dem neuen E-Schrott
kommen zudem neue Materialzusammensetzungen in die Rücknahmesysteme,
die die Verwertung und das Recycling erschweren. Für Schuhe mit
LED-Lampen existieren beispielsweise bislang keine Recyclingwege.
Zusätzliche Neuerungen im ElektroG müssen eingeführt werden, die
qualitativ hochwertiges Recycling fördern, so Bax.
Weitere Infos: www.nabu.de/elektrog
Pressekontakt:
Verena Bax, NABU-Resourcenexpertin, Tel. +49 (0)30.28 49 84-1178,
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Datum: 10.08.2018 - 09:30 Uhr
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