Brinkhaus: Schrittweises Vorgehen bei Kindergeldzahlungen an EU-Ausländer
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Die Kindergeldzahlungen an EU-Ausländer haben zugenommen. Dazu
erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im
Deutschen Bundestag Ralph Brinkhaus:
"Die Zahlung von Kindergeld ins EU-Ausland ist grundsätzlich nicht
zu beanstanden. Was aber zu Recht kritisiert wird, sind die
Missbrauchsfälle. Hier müssen wir konsequent und zügig handeln.
Erste Maßnahmen sind wir bereits in der letzten Legislaturperiode
angegangen: Wir haben die rückwirkende Zahlung von Kindergeld
eingeschränkt - von vier Jahren auf sechs Monate. Außerdem haben wir
dafür gesorgt, dass das Bundeszentralamt für Steuern künftig
schneller seine Erkenntnisse an die Familienkassen weiterreicht.
Dabei geht es um Bürger, die aus dem Melderegister abgemeldet wurden.
Trotzdem müssen wir bei der Missbrauchsbekämpfung noch effektiver
werden und nachlegen. Vor allem gehört die Zusammenarbeit der
Behörden auf allen Ebenen weiter verbessert. Hieran werden wir
arbeiten.
Ein weiterer Punkt, der auch von uns sehr kritisch gesehen wird:
Die Höhe der deutschen Kindergeldzahlungen gerade für Kinder, die in
Ost- und Südosteuropa leben, steht in keinem Verhältnis zu den
Lebenshaltungskosten in diesen Staaten. Deswegen müssen wir die
Kindergeldzahlungen ins EU-Ausland dringend an die dortigen
Verhältnisse anpassen. Hierfür sind Änderungen im europäischen Recht
nötig. Bislang war es schwierig, dafür eine Mehrheit in Brüssel zu
bekommen. Das ist für uns so nicht akzeptabel. Wir werden daher
weiter daran arbeiten, die erforderliche Unterstützung für dieses
Projekt zu bekommen."
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Datum: 10.08.2018 - 14:44 Uhr
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